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Wann bekomme ich die EVB?

Sofort nach Zahlungseingang.

Falls es länger dauert, oder Sie überhaupt keine Nachrichten von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie lange ist die EVB freigeschaltet?

Die EVB ist 12 Tage für Sie freigeschaltet.
Danach wird diese automatisch ungültig.

Was mache ich, nachdem ich die EVB erhalten habe?

Mit der EVB (und Ihren Dokumenten) gehen Sie zur Zulassungsstelle. Dort erfolgt dann die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Welche Fahrzeugart muss ich wählen?

PKW = PKW
Alles andere (LKW, Anhänger, Motorrad, etc.) = Alle

Kann ich meine Bestellung stornieren?

Ja, schreiben Sie uns einfach kurz. Wir stornieren die Bestellung wenn Ihre EVB ungenutzt abläuft.

Gültigkeitsbereich der Grünen Karte

*Es gelten ausschließlich die auf der Versicherungskarte vermerkten Bedingungen

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Ich konnte noch in der Zulassungstelle eine EVB bestellen und habe diese sofort erhalten. Die Anmeldung verlief reibungslos!

Johannes D.

Vielen Dank für die schnelle Zusendung der EVB!

Maria F.

Hat alles geklappt, 5 Sterne! Vielen Dank!!!

Erich M.

Fragen & Antworten

Ab wann ist die EVB aktiv?

Die EVB ist nach dem Kauf sofort aktiviert und für eine Zulassung nutzbar. Sie können die EVB also vor Ort Online bei Ihrer Zulassungsstelle kaufen und auch gleich nutzen.

Für wie viele Fahrzeuge kann die EVB/Versicherung genutzt werden?

Die Versicherung gilt für ein einziges Fahrzeug und ist an dieses gebunden.

Wo darf man mit einer “Grünen Karte” fahren?

Auf Ihrer Versicherungskarte ist aufgelistet, wo Sie Ihr Fahrzeug fahren dürfen. Untenstehend finden Sie unverbindlich eine Liste der aktuellen Länder (Stand Mai 2024).

Innerhalb der EU:

  • A - Österreich
  • B - Belgien
  • BG - Bulgarien
  • CY** - Zypern
  • CZ - Tschechische Republik
  • D - Deutschland
  • DK - Dänemark
  • E - Spanien
  • EST -Estland
  • F - Frankreich
  • FIN - Finnland
  • GB - Großbrittanien
  • GR - Griechenland
  • H - Ungarn
  • HR - Kroatien
  • I - Italien
  • IRL -Irland
  • IS - Island
  • L - Luxemburg
  • LT - Litauen
  • LV - Lettland
  • M - Malta
  • N - Norwegen
  • NL - Niederlande
  • P - Portugal
  • PL - Polen
  • RO - Rumänien
  • S - Schweden
  • SK - Slowakische Republik
  • SLO - Slowenien

Außerhalb der EU:

  • CH - Schweiz
  • AL - Albanien
  • AND - Andorra
  • AZ** - Aserbaidschan
  • BIH - Bosnien-Herzegowina
  • Nicht möglich: BY - Weissrussland
  • Nicht möglich: IL - Israel
  • Nicht möglich: IR - Iran
  • MD - Moldawien
  • MK - Mazedonien (F.Y.R.O.M.)
  • MNE - Montenegro
  • Nicht möglich: RUS - Russland
  • SRB** - Serbien
  • TN -Tunesien
  • TR -Türkei
  • UA - Ukraine

(**) Versicherungsschutz auf der Grundlage von für Aserbaidschan, Serbien und Zypern ausgegebenen Grünen Karten ist auf diejenigen geographischen Gebiete beschränkt, die unter der Kontrolle der jeweiligen Regierung stehen.

Zulassung

Benötigt das Fahrzeug eine gültige HU/TÜV?

Ja, Ihr Fahrzeug muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Wenn die HU abgelaufen oder anderweitig ungültig ist, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.

Ab wann ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen erhält seine Gültigkeit, wenn die Versicherung bei der Zulassungsstelle aktiviert worden ist. Sie dürfen also noch am gleichen Tag losfahren und die Versicherung verfällt im Anschluss automatisch.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens

Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.

  1. Zulassungsbescheinigung
  2. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  3. HU-Unterlagen
  4. EVB-Nummer
  5. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief

Sofern es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder ein Verein handelt, sollten Sie den Gewerbeschein bzw. den Vereinsnachweis mitbringen.

Falls Sie eine Zulassung für einen Dritten vornehmen, müssen Sie eine unterschriebene Vollmacht mitbringen.

Die EVB-Nummer erhalten Sie bei uns, nachdem Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben.

Muss man die grüne Karte auf grünes Papier drucken?

Nein.

Der Begriff “Grüne Karte” hat historische Gründe, kann also auch auf ein ganz normales (weißes) Papier gedruckt werden, wenn Sie die Versicherungsunterlagen dabeihaben wollen.

Sie bekommen die Versicherungsunterlagen per E-Mail zugestellt und können diese auf Ihrem Smartphone speichern, um diese stehts griffbereit zu haben.

Bestellung

Muss die Versicherungskarte noch aktiviert werden?

Nein, das erledigen wir bereits vollautomatisch und ersparen Ihnen diesen zusätzlichen Aufwand. Das heisst, dass die Versicherungskarte bereits mit einer EVB ausgestattet ist und direkt genutzt werden kann. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.

Kostenfreie Stornierung

Bei uns ist die Stornierung einer nicht genutzten EVB kostenfrei. Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.

So läuft die Stornierung ab

Sie haben die EVB nicht genutzt? Kein Problem.

Sie schreiben uns eine kurze Nachricht mit Ihrer Bestellnummer und wir bestätigen Ihnen den Eingang der Stornierungsanfrage.

Nachdem die EVB ungültig wird (aktuell 12 Tage), stornieren wir die EVB und Sie erhalten eine Rückerstattung. Eine vorherige Erstattung ist leider nicht möglich, da wir zunächst den Status der EVB-Nutzung abwarten müssen.

Sie können uns also auch bereits vor Ablauf der EVB Bescheid geben. Wir kümmern uns um alles weitere für Sie.

Ich habe keine SMS oder E-Mail erhalten, was kann ich tun?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Prüfen Sie bitte, ob die Bezahlung fehlgeschlagen ist, oder noch von Ihnen freigegeben werden muss.
  • Haben Sie vielleicht vergessen, Ihre Telefonnummer einzugeben oder Sie haben sich vertippt? Schauen Sie dann bitte in Ihrem E-Mail Postfach nach (bitte auch im Spam Ordner). Alternativ können Sie auch auf der Bestellübersicht auf unserer Webseite nachsehen.
  • In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns schnell darum, Ihnen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bekomme ich die Versicherungskarte bzw. die EVB auch als Brief?

Nein, aber Sie können die Versicherungskarte selbst ausdrucken und mitnehmen.

Ist auch das physische Kurzzeitkennzeichen dabei?

Nein, die Kurzzeitkennzeichen müssen Sie vor Ort kaufen.

Woher bekommt man die Kurzzeitkennzeichen-Schilder?

Die Schilder für die Kurzzeitkennzeichen erhalten vor Ort beim Schilderpräger. Wir verkaufen ausschließlich die EVB bzw. die Versicherung hierzu und verschicken keine Kennzeichen.

Weitere Fragen & Antworten

Was kostet 5 Tage Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten für ein 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen liegen meist zwischen 60 und 130 Euro. Sie setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (ca. 13,10 €), den Prägekosten für die Schilder (ca. 15-50 €) und der kurzzeitigen Haftpflichtversicherung (ca. 50-100€). Mit Online-eVB-Nummern kann man Geld sparen, diese sind oft ab ca. 35 € erhältlich. 

Kostenstruktur im Detail:
  • Zulassungsstelle: 13,10 €
  • Kennzeichenprägung: ca. 15 € bis 50 €
  • Versicherung (eVB): ca. 35 € bis 100 € 

Wichtige Hinweise:

  • Versicherungs-Tipp: Viele Versicherer rechnen die Kosten der Kurzzeit-Versicherung an, wenn das Fahrzeug anschließend dort fest zugelassen wird. Sie können eine Anschlussversicherung aber vermeiden, wenn Sie bei eine Versicherung von https://kurzzeitkennzeichen.express wählen
  • Voraussetzungen: Für die Beantragung werden eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) und eine eVB-Nummer benötigt.

Gültigkeit: Das Kennzeichen ist maximal 5 Tage (je nach Versicherung mehr oder weniger) gültig und läuft automatisch ab (erkennbar am Ablaufdatum auf dem gelben Streifen).

Was brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle: 

Wichtige Fakten:

  • Fahrzeugbezogen: Das Kennzeichen ist an ein spezifisches Auto gebunden.
  • TÜV: Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur direkte Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk erlaubt.
  • Kosten: Ca. 13€ Verwaltungsgebühr + Kosten für Schilder und Versicherung (Gesamt oft ca. 60-100€): Detaillierte Aufstellung

Schritte zur Beantragung:

  1. Versicherung: eVB-Nummer bei einer Versicherung für Kurzzeitkennzeichen anfordern.
  2. Zulassungsstelle: Mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle am Wohnort oder Standort des Fahrzeugs
  3. Schilder: Kurzzeitkennzeichen (beginnen mit 04) prägen lassen und ans Fahrzeug anbringen.

Gültigkeit: 5 Tage ab Zuteilung. Andere Laufzeiten sind je nach Versicherung möglich.

Kann man ein Kurzzeitkennzeichen sofort bekommen?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen können Sie am Tag der Beantragung sofort erhalten, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen. Dazu gehören: eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.

Die Gültigkeit beginnt unmittelbar am Tag der Zuteilung und kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Das Kennzeichen ist dann maximal fünf Tage plus den Tag der Beantragung gültig, also insgesamt sechs Tage. Dies sollten Sie insbesondere bei einer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen berücksichtigen.

Am Samstag, Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag ist eine Beantragung nicht möglich, da die Zulassungsstellen dort nicht geöffnet sind.

Sie können die Zulassung aber, sofern am Standort kein Feiertag sein sollte (anderes Bundesland), dort zulassen.

Kann man ohne Fahrzeugbrief Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Nein, ohne Fahrzeugpapiere ist es nicht möglich, ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.

Seit 2015 können Sie Kurzzeitkennzeichen nur noch beantragen, wenn Ihnen Fahrzeugunterlagen vorliegen.

Wie bekomme ich ein abgemeldetes Auto nach Hause?

Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, ein abgemeldetes Auto nach Hause zu transportieren:

1. Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)

Die gängigste Variante ist die Besorgung von Kurzzeitkennzeichen, mit denen Sie ein verkehrssicheres, aber nicht regulär zugelassenes Fahrzeug ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten bewegen dürfen.

Voraussetzungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (auch Kopien reichen meist aus)
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • Personalausweis
  • Bei gültigem TÜV: Sie können deutschlandweit fahren
  • Ohne gültigen TÜV: Sie dürfen das Fahrzeug nur zur nächstgelegenen Prüfstelle oder Werkstatt fahren - Versicherungsbedingungen und gesetzliche Bestimmungen beachten!
2. Transport mit Anhänger

Hierzu ist ein gültiger Anhängerführerschein nötig sowie ein Auto mit Anhängerkupplung und der Anhänger selbst. Diese Option ist besonders bei Fahrzeugen ohne gültigen TÜV oft die einzige Möglichkeit.

3. Spedition/Transportunternehmen

Sie können einen Dienstleister beauftragen, der Ihr Fahrzeug transportiert. Der Transport eines gebrauchten Kleinwagens kostet von Hamburg bis Wiesbaden ungefähr 400 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Überführungskennzeichen?

Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen sowie das rote Kennzeichen.

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, aber es gibt wichtige Unterschiede:

1. Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand)
  • Auch Überführungskennzeichen genannt
  • Gilt maximal 5 Tage
  • Für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands
  • Als nationales Kennzeichen nur in Deutschland gültig, wird aber von einigen europäischen Ländern anerkannt (z.B. Österreich, Italien, Dänemark, Schweiz)
2. Ausfuhrkennzeichen (roter Rand)
  • Auch bekannt als Überführungs- oder Zollkennzeichen
  • Gültig zwischen 14 Tagen und 12 Monaten
  • Wird bei Überführungen in Nicht-EU-Länder verwendet
3. Rotes Kennzeichen
  • Ausschließlich für die gewerbliche Nutzung durch Kfz-Händler, Sachverständige oder Prüfer vorgesehen - Privatpersonen können diese Kennzeichen gar nicht beantragen

Fazit: Im alltäglichen Sprachgebrauch meinen die meisten Menschen mit "Überführungskennzeichen" das Kurzzeitkennzeichen für Deutschland.

Wer darf mit 5 Tages Kennzeichen fahren?

Mit einem 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen darf jede Person fahren, die als Halter oder berechtigte Nutzer im Rahmen der Überführungs- oder Probefahrt das Fahrzeug nutzt. Eine spezielle Fahrerlaubnis über die reguläre Führerscheinklasse hinaus ist nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug für die Fahrt versichert ist (eVB-Nummer) und die erforderlichen Fahrzeugunterlagen für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens vorliegen. Das Kennzeichen ist fahrzeugbezogen, nicht personenbezogen.

Was ist das kürzeste Kurzzeitkennzeichen?

Das kürzeste Kurzzeitkennzeichen ist das 5-Tages-Kennzeichen.

Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Kalendertage ab dem eingetragenen Startdatum. Kürzere Laufzeiten gibt es im deutschen Zulassungssystem nicht.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind unabhängig davon, ob das Fahrzeug TÜV hat oder nicht. Eine Zulassung, Versicherung oder Fahrt ohne TÜV ist nicht möglich.

Wie bekomme ich ein abgemeldetes Fahrzeug ohne TÜV zum TÜV?

Dafür eignet sich eine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen, da die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle möglich werden kann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Alternativ: Transport auf Anhänger oder durch Abschleppdienst.

Welche Alternativen gibt es zum Kurzzeitkennzeichen?

Eine Alternative zum Kurzzeitkennzeichen ist der Transport des Fahrzeugs auf einem Anhänger. Dabei wird das Auto verladen und ohne eigene Zulassung bewegt. Dafür werden ein geeignetes Zugfahrzeug, eine Anhängerkupplung und eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt.

Eine weitere Möglichkeit ist der Transport durch einen Abschleppdienst oder ein Speditionsunternehmen. Das Fahrzeug wird dabei vollständig auf einem Transporter befördert und ohne eigene Straßenzulassung bewegt.

Rote Händlerkennzeichen sind ebenfalls eine Alternative, stehen jedoch ausschließlich gewerblichen Kfz-Händlern, Werkstätten oder Prüfstellen zur Verfügung und sind für Privatpersonen nicht nutzbar.

In manchen Fällen kann auch der Verkäufer oder eine beauftragte Person das Fahrzeug mit eigener Zulassung überführen, sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht.

Eine weitere Option ist die vollständige Zulassung des Fahrzeugs vor der Überführung, sodass es anschließend regulär mit normalen Kennzeichen gefahren werden kann.

Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt?

Unter Umständen besteht Versicherungsschutz, solange der Fahrer berechtigt ist und das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten genutzt wird.

Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung ist in der Regel fahrzeuggebunden und nicht auf einzelne namentlich eingetragene Fahrer beschränkt. Entscheidend ist die Berechtigung zur Nutzung sowie das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer unberechtigt ist, das Fahrzeug ohne Zustimmung genutzt wird oder gegen die gesetzlichen bzw. Versicherungsbedingungen verstoßen wird. In diesem Fall kann der Versicherer Leistungen verweigern oder den Verantwortlichen in Regress nehmen.

Wer ist der Fahrzeughalter bei einem Kurzzeitkennzeichen?

Der Fahrzeughalter bei einem Kurzzeitkennzeichen ist die Person, auf die das Fahrzeug tatsächlich zugelassen wird bzw. die das Kurzzeitkennzeichen beantragt.

Das ist in der Regel der Antragsteller des Kurzzeitkennzeichens. Diese Person wird im Zulassungsverfahren als Halter geführt, auch wenn das Fahrzeug nur vorübergehend für 5 Tage zugelassen ist.

Welche Arten von Kurzzeitkennzeichen gibt es?

Es gibt keine unterschiedlichen „Arten“ von Kurzzeitkennzeichen im Sinne verschiedener Klassen. Es handelt sich um eine einheitliche Kennzeichenart mit klarer Zweckbindung.

Unterschieden wird ausschließlich nach dem Verwendungszweck des Fahrzeugs:

Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands. Es ist auf maximal 5 Tage begrenzt und wird für Fahrzeuge ohne reguläre Zulassung verwendet.

Kurzzeitkennzeichen im Auslandseinsatz nur eingeschränkt möglich. Die Nutzung außerhalb Deutschlands ist nicht standardisiert und hängt von den jeweiligen nationalen Regelungen des Ziellandes ab.

Eine Abgrenzung zu anderen Kennzeichenarten besteht separat, nicht innerhalb des Kurzzeitkennzeichensystems.

Wie ist ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen versichert?

Ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen ist über eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichen versichert. Diese Versicherung wird vorab abgeschlossen und durch die eVB-Nummer nachgewiesen.

Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für das konkret zugeteilte Fahrzeug und nur für den Zeitraum der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens (maximal 5 Tage). Er umfasst die gesetzliche Haftpflicht, also Schäden an Dritten, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht versichert. Der Schutz gilt nur für Fahrten im Rahmen der vorgesehenen Nutzung (Probe- und Überführungsfahrten).

Kann man ein Kurzzeitkennzeichen sofort bekommen?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen kann in der Regel sofort ausgestellt werden.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird meist direkt online oder telefonisch innerhalb weniger Minuten bereitgestellt. Damit kann die Zulassungsstelle das Kurzzeitkennzeichen sofort zuweisen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Voraussetzung ist die persönliche Beantragung bei der Zulassungsstelle oder einer zuständigen Kfz-Behörde. Dort erfolgt die Ausstellung direkt vor Ort am selben Tag. Anschließend werden die Schilder geprägt und das Fahrzeug kann unmittelbar genutzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Überführungskennzeichen und Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist die offizielle Bezeichnung für das 5-Tages-Kennzeichen mit gelbem Rand und begrenzter Gültigkeit.

Der Begriff Überführungskennzeichen ist kein eigener amtlicher Kennzeichentyp, sondern eine umgangssprachliche Sammelbezeichnung. Im Alltag wird damit meist das Kurzzeitkennzeichen gemeint.

Ein Ausfuhrkennzeichen (roter Rand) ist davon zu unterscheiden. Es gilt länger und wird für Fahrzeugexporte ins Ausland genutzt.

Kurzzeitkennzeichen und Überführungskennzeichen bezeichnen im deutschen Sprachgebrauch im Regelfall dasselbe.

Wie bekomme ich ein abgemeldetes Auto nach Hause?

Ein abgemeldetes Auto wird nach Hause gebracht über Kurzzeitkennzeichen, Transport auf Anhänger oder gewerblichen Fahrzeugtransport.

Kurzzeitkennzeichen ermöglichen die einmalige Überführungsfahrt innerhalb der Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen. Voraussetzung ist eine Versicherung (eVB-Nummer) sowie Fahrzeugnachweise.

Beim Transport auf einem Anhänger wird das Fahrzeug verladen und ohne eigene Zulassung bewegt. Voraussetzung sind ein geeignetes Zugfahrzeug, Anhängerkupplung und Fahrerlaubnis.

Beim gewerblichen Transport übernimmt ein Abschlepp- oder Speditionsdienst die vollständige Verladung und Beförderung des Fahrzeugs ohne Straßenzulassung.

Was ist der Unterschied zwischen Tageszulassung und Kurzzeitkennzeichen?

Die Tageszulassung ist eine reguläre, vollständige Fahrzeugzulassung auf eine Person oder ein Unternehmen. Das Fahrzeug erhält normale Kennzeichen und gilt rechtlich als zugelassenes Fahrzeug. Sie dient meist der Verkaufsförderung und kann danach in den regulären Betrieb übergehen.

Das Kurzzeitkennzeichen ist eine befristete Zulassung für maximal 5 Tage. Es dient ausschließlich Probe- und Überführungsfahrten eines nicht dauerhaft zugelassenen Fahrzeugs. Danach endet die Gültigkeit automatisch.

Der zentrale Unterschied liegt in der Dauer und im Zweck: Tageszulassung ist eine echte, vollwertige Zulassung im regulären System, Kurzzeitkennzeichen ist eine zeitlich stark begrenzte Sonderzulassung für kurzfristige Fahrten.

Welche Kennzeichen eignen sich zur Überführung?

Zur Überführung eines Fahrzeugs eignen sich Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und reguläre Kennzeichen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen.

Das Kurzzeitkennzeichen wird für innerdeutsche Überführungs- und Probefahrten eines nicht zugelassenen Fahrzeugs genutzt und ist auf maximal 5 Tage begrenzt.

Das Ausfuhrkennzeichen wird für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland verwendet und ist für einen längeren Zeitraum gültig.

Ein Fahrzeug mit bereits bestehender Zulassung kann mit regulären Kennzeichen überführt werden, sofern es nicht abgemeldet ist.

Was darf man nicht mit Kurzzeitkennzeichen?

Mit Kurzzeitkennzeichen sind keine Fahrten außerhalb des zulässigen Verwendungszwecks erlaubt.

Nicht erlaubt sind Alltagsnutzung und gewerbliche Dauerfahrten. Das Fahrzeug darf nicht für regelmäßige Nutzung oder als dauerhaftes Verkehrsmittel eingesetzt werden.

Nicht erlaubt ist die Nutzung für Rennen oder Motorsportveranstaltungen sowie Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Nicht erlaubt ist außerdem der Einsatz außerhalb des vorgesehenen Zwecks der Probe- und Überführungsfahrt, insbesondere wenn kein Zusammenhang mit einer Fahrzeugprüfung, -überführung oder -inbetriebnahme besteht.

Welche Kurzzeitkennzeichenversicherung ist die billigste?

Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen haben keinen einheitlich festen Preis, da sie je nach Anbieter und Umfang variieren. Die Haftpflicht für 5 Tage liegt typischerweise im Bereich von etwa 30 bis 80 Euro.

Anbieter wie kurzzeitkennzeichen.express liegen im unteren Bereich dieses Spektrums und bieten Tarife ab rund 35 bis 45 Euro für die Versicherung an, zuzüglich der üblichen Gebühren für Schilder und Zulassungskosten.

Wer muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, Käufer oder Verkäufer?

Die Beantragung erfolgt durch denjenigen, der das Fahrzeug überführt oder in Betrieb nimmt. Das ist in der Praxis meist der Käufer oder die überführende Person.

Der Verkäufer beantragt es nur, wenn er selbst das Fahrzeug überführt oder eine Probefahrt durchführt. Entscheidend ist nicht die Eigentümerrolle, sondern die tatsächliche Nutzung und Verantwortung für die Fahrt.

Haben Autohändler Kurzzeitkennzeichen?

Autohändler nutzen in der Regel keine Kurzzeitkennzeichen für ihren laufenden Betrieb.

Sie verwenden stattdessen rote Händlerkennzeichen. Diese sind für den gewerblichen Einsatz vorgesehen und können für Probefahrten, Überführungen und Werkstattfahrten an wechselnden Fahrzeugen genutzt werden.

Kurzzeitkennzeichen sind dagegen für einzelne Fahrzeuge und zeitlich befristete Nutzung durch Privatpersonen oder nicht-gewerbliche Überführungen vorgesehen.

Wie lange darf ich mit Überführungskennzeichen fahren?

Ein Überführungskennzeichen im Sinne des Kurzzeitkennzeichens ist maximal 5 Kalendertage gültig.

Die Fahrten sind nur innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Danach erlischt die Zulassung automatisch und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Wer ist der Fahrzeughalter bei einem Kurzzeitkennzeichen?

Fahrzeughalter ist die Person, auf die das Kurzzeitkennzeichen im Zulassungsprozess ausgestellt wird. Das ist in der Regel der Antragsteller, es kann je nach Umstand aber auch ein abweichender Fahrzeughalter eingetragen werden.

Rechtlich wird diese Person als Halter für den Zeitraum der Gültigkeit geführt, unabhängig davon, ob sie Eigentümer des Fahrzeugs ist. Entscheidend ist die Zuordnung im Zulassungsantrag, nicht der Kaufvertrag oder Besitzstatus.

Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt?

Versicherungsschutz besteht nur für berechtigte Fahrer im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Ein Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeugbezogen, nicht personenbezogen; eine namentliche Eintragung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Fährt eine Person ohne Berechtigung oder ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten, liegt eine unberechtigte Nutzung vor. In diesem Fall kann der Versicherer die Leistung verweigern oder Regress nehmen.

Liegt dagegen eine ausdrückliche oder stillschweigende Erlaubnis des Verfügungsberechtigten vor und besteht eine gültige Fahrerlaubnis, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn dies in den Versicherungsbedingungen so erlaubt wird.

Welche Alternativen gibt es zum Kurzzeitkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen wird genutzt, wenn ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführt wird. Es ist länger gültig und ersetzt das Kurzzeitkennzeichen bei Exportfahrten.

Der Transport auf einem Anhänger ist eine Alternative ohne Straßenzulassung. Das Fahrzeug wird verladen und nicht selbst gefahren.

Ein gewerblicher Fahrzeugtransport durch Spedition oder Abschleppdienst ist ebenfalls möglich. Das Fahrzeug wird vollständig verladen und sicher transportiert.

Rote Händlerkennzeichen kommen nur für gewerbliche Händler, Werkstätten und Prüforganisationen in Betracht und sind für Privatpersonen nicht zugänglich.

Ein bereits zugelassenes Fahrzeug kann mit regulären Kennzeichen überführt werden, solange keine Abmeldung erfolgt ist.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne Kaufvertrag beantragen?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen kann ohne Kaufvertrag beantragt werden.

Entscheidend ist nicht der Kaufvertrag, sondern der Nachweis über das Fahrzeug und seine Identifizierbarkeit. In der Regel werden Fahrzeugpapiere wie Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, eine eVB-Nummer und ein Ausweisdokument benötigt.

Ein Kaufvertrag kann als Nachweis der Verfügungsberechtigung verlangt werden, ist aber keine zwingende gesetzliche Voraussetzung in jedem Fall.

*Haftungsausschluss

*Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Angaben ausschließlich der allgemeinen Information dienen und unverbindlicher Natur sind. Es gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen, Versicherungsbedingungen, AGB und die Bedingungen, die Sie auf der Versicherungskarte finden.