AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ByteBull GmbH (Stand 01.11.2020)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Versicherungsmaklervertrag/-vollmacht für Verträge mit der ByteBull GmbH.
Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, die wir im Zusammenhang mit der Erbringung aller Leistungen zugrunde legen. Indem Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, erklären Sie sich mit den folgenden Bestimmungen einverstanden:
Präambel:
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die zwischen der ByteBull GmbH, Auf der Höhe 2, 68535 Edingen-Neckarhausen als Versicherungsmakler (nachfolgend ByteBull GmbH genannt) – und einem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) geschlossen werden.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der ByteBull GmbH in Anspruch nehmen.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ByteBull GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen. Im Fall von einander widersprechenden AGB ist der Vertragsschluss dennoch gültig. Hier gilt dann die gesetzliche Regelung für die jeweilige Klausel.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Kunde beauftragt die ByteBull GmbH mit der Vermittlung bzw. dem Abschluss von sofortigem Versicherungsschutz bei Kurzzeitkennzeichen- bzw. Ausfuhrkennzeichenversicherungen. Vorläufige Deckung im Sinne des § 49 VVG und ein dementsprechender Hauptvertrag sind nicht Vertragsgegenstand. Ein Versicherungsvertrag kommt allein mit dem jeweiligen Versicherer zustande.
- Bei Abschluss dieses Maklerauftrags bereits bestehende Versicherungsverträge werden nur nach ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien getroffener Vereinbarung mit einbezogen.
- Die ByteBull GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und steht wirtschaftlich auf Seiten des Kunden. Er ist zur Interessenwahrnehmung des Kunden verpflichtet.
- Die ByteBull GmbH ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO bei der IHK Rhein-Neckar zugelassen und als solcher unter der Registernummer D-UJEY-E9041-89 in das Versicherungsvermittlerregister beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., 11052 Berlin eingetragen. Diese Eintragung kann wie folgt überprüft werden: Telefon +49 (0) 30203080 oder www.vermittlerregister.info .
- Die ByteBull GmbH besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder dem Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten bzw. am Kapital von ByteBull GmbH.
§ 3 Leistungsumfang
- Die ByteBull GmbH erbringt seine Dienstleistung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hiernach legt er seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern zu Grunde. Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Produkts durch die ByteBull GmbH sind insbesondere das Preis-Leistungs-Verhältnis, Bonität, Sicherheit, Schnelligkeit der Schadensabwicklung sowie Bereitschaft zur Kulanz.
- Die ByteBull GmbH berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) beaufsichtigt werden und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es ByteBull GmbH freigestellt, Versicherungen auch an im europäischen Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die ByteBull GmbH keine Vergütung gewähren. Falls der Kunden dies wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.
- Die ByteBull GmbH darf die Ausführung des Maklerauftrags einem Dritten übertragen.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Der Kunde ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, die ByteBull GmbH unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.
§ 5 Vertragsschluss
- Der Kunde kann in dem Online-Shop der ByteBull GmbH verschiedene Produkte, insbesondere Kurzzeitkennzeichen- und Ausfuhrkennzeichenversicherungen auswählen und diese über den Button „jetzt kaufen und sofort erhalten“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Auftrag zur Vermittlung bzw. zum Abschluss der im Warenkorb befindlichen Versicherungsprodukte gegenüber der ByteBull GmbH ab.
- Der Kunde erhält daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail der ByteBull GmbH, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt ist und die der Kunde ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der ByteBull GmbH eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die ByteBull GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird, oder durch das Zusenden der sogenannten eVB-Nummer bezüglich der entsprechenden Kurzzeitkennzeichen- bzw. Ausfuhrkennzeichenversicherung.
- Der Kunde ist an sein Angebot nicht mehr gebunden (dieses erlischt), falls die ByteBull GmbH ihm nicht binnen 5 Kalendertagen (gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei der ByteBull GmbH) die Annahmeerklärung übermittelt hat. Ist eine dem Kunden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt versendet worden, dass sie bei gewöhnlicher Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Kunden dies erkennen, so hat er der ByteBull GmbH die Verspätung unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. Verzögert der Kunde die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme als nicht verspätet. Im Übrigen gilt die verspätete Annahme durch die ByteBull GmbH als ein neues Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages bezüglich der Vermittlung bzw. des Abschlusses entsprechender Versicherungsverträge, welches der Kunden durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Entgegennahme annehmen kann.
§ 6 Vertragsdauer
- Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Von Seiten der ByteBull GmbHs aber nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
- Der Maklerauftrag gilt auch mit einem eventuellen Rechtsnachfolger von der ByteBull GmbH. Das Lösungsrecht des Kunden bleibt davon unberührt.
§ 7 Vergütung
- Die Versicherer tragen gewöhnlich die Vergütung für die Vermittlungs-, Abschluss- und Betreuungstätigkeiten der ByteBull GmbH in Form der sogenannten Courtage, welche als Bestandteil in die Versicherungsprämie eingerechnet ist. Dem Kunden entstehen zusätzlich zu den in dem Online-Shop der ByteBull GmbH für die Versicherungsprodukte ausgewiesenen Preisen (Versicherungsprämien) keine weiteren Kosten. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden. Die ByteBull GmbH ist durch den jeweiligen Versicherer zum Prämieninkasso gegenüber dem Kunden berechtigt.
- Alle ausgewiesenen Preise (Versicherungsprämien) in dem Online-Shop der ByteBull GmbH sind in der Währung Euro und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer. Etwaige Versandkosten sind im Bestellprozess separat ausgewiesen.
- Dem Kunden stehen die beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Zahlarten zur Verfügung.
- Die Zahlung der ausgewiesenen Preise (Versicherungsprämien) ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der ByteBull GmbH für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die ByteBull GmbH nicht aus.
§ 8 Vollmachten
Mit Beauftragung der ByteBull GmbH im Sinne des § 5 dieser Bedingungen bevollmächtigt der Kunde die ByteBull GmbH und dessen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht (Maklervollmacht) umfasst dabei insbesondere
- die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Kunden gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen.
- die Änderung, Verlängerung, Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
- die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus der von der ByteBull GmbH vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung.
- die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvertreter.
- die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.
Die ByteBull GmbH ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht des Kunden ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Die Vollmacht ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig.
§ 9 Datenschutz
- Mit Beauftragung der ByteBull GmbH im Sinne des § 5 dieser Bedingungen willigt der Kunden ein, dass die der ByteBull GmbH angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Maklervertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Kunde willigt zudem ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an die ByteBull GmbH weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen und Rückversicherer übermittelt werden. An Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind. Der Kunden entbindet die Versicherer und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der ByteBull GmbH bezüglich aller Angaben, die mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder der Schadensabwicklung im Zusammenhang stehen.
- Die ByteBull GmbH weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist die Haftung der ByteBull GmbH ausgeschlossen.
- Der Kunde hat jederzeit das Recht, der ByteBull GmbH über den ihn betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
- Es besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.
- Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.
§ 10 Haftung
- Die Haftung der ByteBull GmbH ist im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und für jeden Schadensfall auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 Abs. 2 VersVermV begrenzt. Die ByteBull GmbH hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Kunde die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz der ByteBull GmbH auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, welche das übernommene Risiko abdeckt. Die ByteBull GmbH gibt hierzu auf Nachfrage eine Empfehlung ab.
- Die in § 10 Abs. 1 dieser Bedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für sonstige Schäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
§ 11 Informationen zum Elektronischen Geschäftsverkehr
- Hinsichtlich der technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, ist auf § 5 dieser Bedingungen zu verweisen.
- Der Kunde kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Internetbrowsers „Speichern unter“ oder „Seite drucken“ die entsprechende Webseite auf seinem Computer sichert bzw. ausdruckt. Die ByteBull GmbH selbst speichert den Vertragstext und macht dem Kunden diesen auf Wunsch per Email oder per Post zugänglich.
§ 12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Als Gerichtsstand wird für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Sitz der ByteBull GmbH vereinbart. Für den internationalen Gerichtsstand gilt der Sitz der ByteBull GmbH als vereinbart.
- Der Kunde kann sich bei Streitigkeiten mit der ByteBull GmbH an folgende Schlichtungsstellen wenden, der Rechtsweg bleibt davon im Übrigen unberührt:
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin
§ 13. Schlussbestimmungen
- Vertragssprache ist deutsch.
- Die ByteBull GmbH bietet keine Dienstleistungen und/oder Versicherungsprodukte zum Kauf durch Minderjährige an. Falls Sie unter 18 sind, dürfen Sie Dienstleistungen und/oder Versicherungsprodukte der ByteBull GmbH nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erwerben und nutzen.
- Es finden jeweils die Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt der Beauftragung der ByteBull GmbH durch den Kunden in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf zuvor vereinbarte Maklerverträge und Aufträge Anwendung). Falls eine Regelung in diesen AGB unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
- Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.