Überführungskennzeichen Ratgeber [2023]

Überführungskennzeichen Ratgeber [2023]
  • Es gibt 3 Arten von Überführungskennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerkennzeichen

Jedes Fahrzeug, dass auf öffentlichen Straßen in Deutschland gefahren wird, benötigt eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung.

Je nach Anwendungsfall wird hierfür ein anderes KFZ-Kennzeichen benötigt:

Kurzzeitkennzeichen

Dieses Kennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und ist für private Überführungsfahrten gedacht.

Die Zulassung erlischt automatisch.

Beispiel: Sie haben ein Auto gekauft und möchten dieses vom Händler zu Ihrem Heimatort fahren um es dort zuzulassen.

Kosten: 70,00 € - 120,00 €

Mehr zu den Kosten erfahren Sie in unserem Artikel: Was kosten Kurzzeitkennzeichen?

Beachten Sie bitte, dass Sie viel Geld sparen können, wenn Sie die Kurzzeitkennzeichen-evB bei uns kaufen.

Zollkennzeichen / Ausfuhrkennzeichen

Dieses Kennzeichen benötigen Sie, wenn Sie z.B. ein Fahrzeug ins Ausland verkauft haben, und dies nun (dauerhaft) dorthin überführen möchten.

Beispiel: Sie haben Ihr Auto an jemanden verkauft, der im Ausland ansässig ist. Sie möchten das Fahrzeug nun ins Ausland verbringen um es dort dauerhaft zu belassen.

Kosten: Etwa 120,00 €

Händlerkennzeichen / Rote Kennzeichen

Diese Kennzeichen können nur von Händlern, Werkstätten, Prüfstellen, oder Oldtimer-Besitzern bei der Zulassungsstelle beantragt werden und sind z.B. für Prüffahrten vorhergesehen.

Beispiel: Ein KFZ-Händler mit mehreren Standorten möchte seine Fahrzeuge von Standort zu Standort verlegen.

Kosten: Etwa 500€ pro Jahr

Für diese Kennzeichen gilt:

  • Versicherung
    • Alle Fahrzeuge benötigen eine Haftpflicht-Versicherung
  • Nutzungsbeschänkung
    • In der Regel gibt es bei diesen Kennzeichen Einschränkungen. Zum Beispiel ist Carsharing in der Regel nicht erlaubt.
  • Gültigkeitsdauer
    • Die Gültigkeit bei Überführungskennzeichen ist begrenzt. Bei Kurzzeitkennzeichen z.B. auf maximal 5 Tage.
  • Abmeldung
    • Kurzzeitkennzeichen verfallen, wie Export-Kennzeichen auch, automatisch.

Zulassung

Die Kennzeichen müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen:
  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Gültige HU (Hauptuntersuchung)
  • Bei Unternehmen/Eingetragenem Gewerbe
    • Gewerbeschein
      • Für Händlerkennzeichen:
        • Angemeldeter KFZ-Gewerbebetrieb
    • Handelsregisterauszug
  • Vereinen
    • Vereinsregisterauszug
  • evB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • ggf. Führungszeugnis
  • ggf. Fahr­eig­nungs­re­gi­ster­aus­kunft