- Es gibt 3 Arten von Überführungskennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen
- Händlerkennzeichen
Jedes Fahrzeug, dass auf öffentlichen Straßen in Deutschland gefahren wird, benötigt eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung.
Je nach Anwendungsfall wird hierfür ein anderes KFZ-Kennzeichen benötigt:
Kurzzeitkennzeichen
Dieses Kennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und ist für private Überführungsfahrten gedacht.
Die Zulassung erlischt automatisch.
Beispiel: Sie haben ein Auto gekauft und möchten dieses vom Händler zu Ihrem Heimatort fahren um es dort zuzulassen.
Kosten: 70,00 € - 120,00 €
Mehr zu den Kosten erfahren Sie in unserem Artikel: Was kosten Kurzzeitkennzeichen?
Beachten Sie bitte, dass Sie viel Geld sparen können, wenn Sie die Kurzzeitkennzeichen-evB bei uns kaufen.
Zollkennzeichen / Ausfuhrkennzeichen
Dieses Kennzeichen benötigen Sie, wenn Sie z.B. ein Fahrzeug ins Ausland verkauft haben, und dies nun (dauerhaft) dorthin überführen möchten.
Beispiel: Sie haben Ihr Auto an jemanden verkauft, der im Ausland ansässig ist. Sie möchten das Fahrzeug nun ins Ausland verbringen um es dort dauerhaft zu belassen.
Kosten: Etwa 120,00 €
Händlerkennzeichen / Rote Kennzeichen
Diese Kennzeichen können nur von Händlern, Werkstätten, Prüfstellen, oder Oldtimer-Besitzern bei der Zulassungsstelle beantragt werden und sind z.B. für Prüffahrten vorhergesehen.
Beispiel: Ein KFZ-Händler mit mehreren Standorten möchte seine Fahrzeuge von Standort zu Standort verlegen.
Kosten: Etwa 500€ pro Jahr
Für diese Kennzeichen gilt:
- Versicherung
- Alle Fahrzeuge benötigen eine Haftpflicht-Versicherung
- Nutzungsbeschänkung
- In der Regel gibt es bei diesen Kennzeichen Einschränkungen. Zum Beispiel ist Carsharing in der Regel nicht erlaubt.
- Gültigkeitsdauer
- Die Gültigkeit bei Überführungskennzeichen ist begrenzt. Bei Kurzzeitkennzeichen z.B. auf maximal 5 Tage.
- Abmeldung
- Kurzzeitkennzeichen verfallen, wie Export-Kennzeichen auch, automatisch.
Zulassung
Die Kennzeichen müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Gültige HU (Hauptuntersuchung)
- Bei Unternehmen/Eingetragenem Gewerbe
- Gewerbeschein
- Für Händlerkennzeichen:
- Angemeldeter KFZ-Gewerbebetrieb
- Handelsregisterauszug
- Vereinen
- Vereinsregisterauszug
- evB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- ggf. Führungszeugnis
- ggf. Fahreignungsregisterauskunft