Ich konnte noch in der Zulassungstelle eine EVB bestellen und habe diese sofort erhalten. Die Anmeldung verlief reibungslos!
Vielen Dank für die schnelle Zusendung der EVB!
Hat alles geklappt, 5 Sterne! Vielen Dank!!!
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Innerhalb von wenigen Minuten.
Falls es länger dauert, oder Sie überhaupt keine Nachrichten von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Die EVB ist 12 Tage für Sie freigeschaltet.
Danach wird diese automatisch ungültig.
Mit der EVB (und Ihren Dokumenten) gehen Sie zur Zulassungsstelle. Dort erfolgt dann die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
PKW = PKW
Alles andere (LKW, Anhänger, Motorrad, etc.) = Alle
Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Ja, schreiben Sie uns einfach kurz. Wir stornieren die Bestellung wenn Ihre EVB ungenutzt abläuft.
September 19, 2023
Es gibt 3 Arten von Überführungskennzeichen Kurzzeitkennzeichen Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen Händlerkennzeichen Jedes Fahrzeug, dass auf öffentlichen Straßen in Deutschland gefahren wird, benötigt eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung. Je nach Anwendungsfall wird hierfür ein anderes KFZ-Kennzeichen benötigt: Kurzzeitkennzeichen Dieses Kennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und ist für private Überführungsfahrten gedacht. Die Zulassung erlischt automatisch. Beispiel: Sie haben ein Auto gekauft und möchten dieses vom Händler zu Ihrem Heimatort fahren um es dort zuzulassen. Kosten: 70,00 € - 120,00 € Mehr zu den Kosten erfahren Sie in unserem Artikel: Was kosten Kurzzeitkennzeichen? Beachten Sie bitte, dass Sie viel Geld sparen können, wenn Sie die Kurzzeitkennzeichen-evB bei uns kaufen. Zollkennzeichen / Ausfuhrkennzeichen Dieses Kennzeichen benötigen Sie, wenn Sie z.B. ein Fahrzeug ins Ausland verkauft haben, und dies nun (dauerhaft) dorthin überführen möchten. Beispiel: Sie haben Ihr Auto an jemanden verkauft, der im Ausland ansässig ist. Sie möchten das Fahrzeug nun ins Ausland verbringen um es dort dauerhaft zu belassen. Kosten: Etwa 120,00 € Händlerkennzeichen / Rote Kennzeichen Diese Kennzeichen können nur von Händlern, Werkstätten, Prüfstellen, oder Oldtimer-Besitzern bei der Zulassungsstelle beantragt werden und sind z.B. für Prüffahrten vorhergesehen. Beispiel: Ein KFZ-Händler mit mehreren Standorten möchte seine Fahrzeuge von Standort zu Standort verlegen. Kosten: Etwa 500€ pro Jahr Für diese Kennzeichen gilt: Versicherung Alle Fahrzeuge benötigen eine Haftpflicht-Versicherung Nutzungsbeschänkung In der Regel gibt es bei diesen Kennzeichen Einschränkungen. Zum Beispiel ist Carsharing in der Regel nicht erlaubt. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeit bei Überführungskennzeichen ist begrenzt. Bei Kurzzeitkennzeichen z.B. auf maximal 5 Tage. Abmeldung Kurzzeitkennzeichen verfallen, wie Export-Kennzeichen auch, automatisch. Zulassung Die Kennzeichen müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen: Gültiger Personalausweis/Reisepass Gültige HU (Hauptuntersuchung) Bei Unternehmen/Eingetragenem Gewerbe Gewerbeschein Für Händlerkennzeichen: Angemeldeter KFZ-Gewerbebetrieb Handelsregisterauszug Vereinen Vereinsregisterauszug evB (elektronische Versicherungsbestätigung) SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer ggf. Führungszeugnis ggf. Fahreignungsregisterauskunft
September 19, 2023
Wenn Sie vorhaben, ein Fahrzeug vorübergehend auf deutschen Straßen zu bewegen, sei es für Probefahrten, Überführungen oder andere kurzzeitige Zwecke, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Es ist vor allem dann sinnvoller und günstiger eine Kurzzeit-Zulassung in Erwägung zu ziehen, wenn das Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum gefahren werden muss. Eine reguläre Zulassung wird dann schnell teuer und für die Abmeldung ist gegebenenfalls ein erneuter Besuch bei der Zulassungsstelle nötig. Die Kosten für die genannte Kurzzeit-Zulassung setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Ausgaben zusammen, die je nach Ihren individuellen Umständen variieren können. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Hauptkosten, die mit der Zulassung eines PKW mit Kurzzeitkennzeichen in Deutschland verbunden sind. Dabei gehen wir von der üblichsten aller Kurzzeitkennzeichen-Zulassungen aus: PKW 6 Tages Versicherung Fahren nur innerhalb Deutschlands Zulassungsgebühr: 13,10 € Die Zulassung eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen in Deutschland erfordert die Bezahlung einer Zulassungsgebühr. Diese Gebühr beträgt 13,10 €. Versicherungskosten: 35,00 - 45,00 € Damit ein Fahrzeug im öffentichen Straßenverkehr bewegt werden darf bedarf es einer Haftpflichtversicherung. Die Kosten hierfür variieren je nach Anbieter. Bei uns kostet eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung je nach Angebot 35-45 €. Kosten für das KFZ-Kennzeichen: 20-50 € Die Kosten für das Aluminium-Kurzzeitkennzeichen selbst hängt vom Schilderpräger vor Ort ab. Man kann hier mit insgesamt 20-50 € für 2 Schilder rechnen. Tabellarische Kostenaufstellung Kostenart Betrag Zulassungsgebühr 13,10 € Versicherung 35,00 - 45,00 € KFZ-Kennzeichen 20,00 - 50,00 € Summe 70,00 € - 120,00 € Die Gesamtkosten betragen überschlagen 70,00 - 120,00 €. Weitere Voraussetzungen und Hinweise: Fahrtauglichkeit/HU Es gilt zu beachten, dass Ihr Fahrzeug während des Zeitraums der Zulassung eine gültige HU (Hauptuntersucherung/TÜV) und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung nachweisen können muss. Eine Prüfung bei einer Prüfstelle (TÜV/GTÜ/etc.) könnte mit weiteren Kosten verbunden sein. In der Regel kostet eine bestandene Hauptuntersuchung etwa 80,00 €.
Mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung versichern Sie das Fahrzeug bei Überführungen im Rahmen der Haftpflicht. Deshalb heisst das Kurzzeitkennzeichen auch Überführungskennzeichen. Sie ist die Voraussetzung für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsbehörde.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend anmelden um eine Überführung vorzunehmen.
Dadurch können Sie Geld sparen, da die Anmeldung durch den Autohändler oft kostenpflichtig ist.
Wenn Sie bei uns eine Kurzzeitkennzeichen- bzw. Überführungskennzeichen-Versicherung kaufen, statt bei einem KFZ-Versicherer, sind Sie nicht an eine KFZ-Versicherung gebunden. Sie können nach dem Kauf in Ruhe überlegen, wo und ob Sie ihr Fahrzeug versichern möchten.
Um Ihr Kurzzeitkennzeichen zu erhalten, benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung in Form der EVB-Nummer.
Mit der grünen Karte können Sie Ihr Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen. Wählen Sie in diesem Fall oben einfach “Grüne Karte” in den Optionen aus. Sie dürfen Ihr Fahrzeug dann auch im Ausland fahren. Beachten Sie bitte, dass Sie nur in Ländern fahren dürfen, die auf dem Versicherungsschein angegeben sind.
Ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie nicht nur für herkömmliche Fahrzeuge wie Pkw und LKW, sondern auch für Anhänger, Roller und andere Kleinfahrzeuge.
Auch Traktoren benötigen ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführung für die Zeit nach dem Kauf.
Mit unserer Kurzzeitkennzeichen Versicherung können Sie grundsätzlich alle Fahrzeugtypen versichern lassen. Dazu müssen Sie die entsprechende Option auswählen.
Eine Kurzzeit-Versicherung ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die die sogenannten "gesetzlichen Mindestdeckungssummen" abdeckt.
Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung deckt also Schäden ab, die während der Versicherungsdauer bei anderen Verkehrsteilnehmern auftreten.
Eine Kaskoversicherung hingegen versichert Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Bei Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen handelt es sich aber ausschließlich um eine Haftpflichtversicherung.
Eine Kaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen bieten wir nicht an.
Die EVB brauchen Sie bei der Zulassungsstelle. Sie dient als gültiger Versicherungsnachweis für Ihr Fahrzeug.
Die Versicherung gilt für ein einziges Fahrzeug und ist an dieses gebunden.
Die EVB ist nach dem Kauf sofort aktiviert und für eine Zulassung nutzbar. Sie können die EVB also vor Ort Online bei Ihrer Zulassungsstelle kaufen und auch gleich nutzen.
Das Kurzzeitkennzeichen erhält seine Gültigkeit, wenn die Versicherung bei der Zulassungsstelle aktiviert worden ist. Sie dürfen also noch am gleichen Tag losfahren und die Versicherung verfällt im Anschluss automatisch.
Nein, das erledigen wir bereits vollautomatisch und ersparen Ihnen diesen zusätzlichen Aufwand. Das heisst, dass die Versicherungskarte bereits mit einer EVB ausgestattet ist und direkt genutzt werden kann. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.
Ja, Ihr Fahrzeug muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Wenn die HU abgelaufen oder anderweitig ungültig ist, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.
Nein, aber Sie können die Versicherungskarte selbst ausdrucken und mitnehmen.
Nein.
Der Begriff “Grüne Karte” hat historische Gründe, kann also auch auf ein ganz normales (weißes) Papier gedruckt werden, wenn Sie die Versicherungsunterlagen dabeihaben wollen.
Sie bekommen die Versicherungsunterlagen per E-Mail zugestellt und können diese auf Ihrem Smartphone speichern, um diese stehts griffbereit zu haben.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Die Schilder für die Kurzzeitkennzeichen erhalten vor Ort beim Schilderpräger. Wir verkaufen ausschließlich die EVB bzw. die Versicherung hierzu und verschicken keine Kennzeichen.
Das Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis.
Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.
Sofern es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder ein Verein handelt, sollten Sie den Gewerbeschein bzw. den Vereinsnachweis mitbringen.
Falls Sie eine Zulassung für einen Dritten vornehmen, müssen Sie eine unterschriebene Vollmacht mitbringen.
Die EVB-Nummer erhalten Sie bei uns, nachdem Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben.
Die EVB ist für 12 Tage aktiviert. Ab der Aktivierung der EVB ist diese dann für den Versicherungszeitraum gültig.
Beispiel:
Sie haben am 01. März eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung gekauft. Am 10 März haben Sie bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug mit der EVB zugelassen. Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung ist vom 10. März bis zum 16. März gültig und verfällt dann automatisch.
Auf Ihrer Versicherungskarte ist aufgelistet, wo Sie Ihr Fahrzeug fahren dürfen. Untenstehend finden Sie unverbindlich eine Liste der aktuellen Länder (Stand Mai 2024).
Innerhalb der EU:
Außerhalb der EU:
(**) Versicherungsschutz auf der Grundlage von für Aserbaidschan, Serbien und Zypern ausgegebenen Grünen Karten ist auf diejenigen geographischen Gebiete beschränkt, die unter der Kontrolle der jeweiligen Regierung stehen.
Bei uns ist die Stornierung einer nicht genutzten EVB kostenfrei. Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Sie haben die EVB nicht genutzt? Kein Problem.
Sie schreiben uns eine kurze Nachricht mit Ihrer Bestellnummer und wir bestätigen Ihnen den Eingang der Stornierungsanfrage.
Nachdem die EVB ungültig wird (aktuell 12 Tage), stornieren wir die EVB und Sie erhalten eine Rückerstattung. Eine vorherige Erstattung ist leider nicht möglich, da wir zunächst den Status der EVB-Nutzung abwarten müssen.
Sie können uns also auch bereits vor Ablauf der EVB Bescheid geben. Wir kümmern uns um alles weitere für Sie.
Beachten Sie bitte, dass die oben genannten Informationen unverbindlicher Natur sind. Es gelten grundsätzlich immer die gesetzlichen Bestimmungen, Versicherungsbedingungen, AGB, AKB und vor allem Angaben und Einschränkungen, die Sie auf der Versicherungskarte finden.