Sofort EVB erhalten

Schon ab 37,50 €

Gratis Versand SMS & E-Mail

KURZZEIT-VERSICHERUNG ONLINE

Versichern Sie Ihr Fahrzeug schnell & günstig.
Wählen Sie die Dauer, Fahrzeugart & den Gültigkeitsort.
Danach können Sie Ihr Fahrzeug sofort zulassen.

PAYPAL & LASTSCHRIFT

Bezahlen per:
- Lastschrift
- Rechnung
- PayPal
- Apple Pay
- Google Pay
- Kreditkarte

EVB PER SMS & E-MAIL

Wir senden Ihnen die EVB in sofort per E-Mail & SMS zu.

Über 5.000 Kunden vertrauen uns

Ich konnte noch in der Zulassungstelle eine EVB bestellen und habe diese sofort erhalten. Die Anmeldung verlief reibungslos!

Johannes D.

Vielen Dank für die schnelle Zusendung der EVB!

Maria F.

Hat alles geklappt, 5 Sterne! Vielen Dank!!!

Erich M.

Häufige Fragen

Wann bekomme ich die EVB?

Innerhalb von wenigen Minuten.

Falls es länger dauert, oder Sie überhaupt keine Nachrichten von uns erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie lange ist die EVB freigeschaltet?

Die EVB ist 12 Tage für Sie freigeschaltet.
Danach wird diese automatisch ungültig.

Was mache ich, nachdem ich die EVB erhalten habe?

Mit der EVB (und Ihren Dokumenten) gehen Sie zur Zulassungsstelle. Dort erfolgt dann die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Welche Fahrzeugart muss ich wählen?

PKW = PKW
Alles andere (LKW, Anhänger, Motorrad, etc.) = Alle

Kann ich meine Bestellung stornieren?

Ja, schreiben Sie uns einfach kurz. Wir stornieren die Bestellung wenn Ihre EVB ungenutzt abläuft.

Gültigkeitsbereich der Grünen Karte

*Es gelten ausschließlich die auf der Versicherungskarte vermerkten Bedingungen

Kurzzeitkennzeichen Versicherung mit elektronischer Versicherungsbestätigung

Fragen & Antworten

Wofür braucht man die EVB?

Die EVB brauchen Sie bei der Zulassungsstelle. Sie dient als gültiger Versicherungsnachweis für Ihr Fahrzeug.

Für wie viele Fahrzeuge kann die EVB/Versicherung genutzt werden?

Die Versicherung gilt für ein einziges Fahrzeug und ist an dieses gebunden.

Ab wann ist die EVB aktiv?

Die EVB ist nach dem Kauf sofort aktiviert und für eine Zulassung nutzbar. Sie können die EVB also vor Ort Online bei Ihrer Zulassungsstelle kaufen und auch gleich nutzen.

Wo darf man mit einer “Grünen Karte” fahren?

Auf Ihrer Versicherungskarte ist aufgelistet, wo Sie Ihr Fahrzeug fahren dürfen. Untenstehend finden Sie unverbindlich eine Liste der aktuellen Länder (Stand Mai 2024).

Innerhalb der EU:

  • A - Österreich
  • B - Belgien
  • BG - Bulgarien
  • CY** - Zypern
  • CZ - Tschechische Republik
  • D - Deutschland
  • DK - Dänemark
  • E - Spanien
  • EST -Estland
  • F - Frankreich
  • FIN - Finnland
  • GB - Großbrittanien
  • GR - Griechenland
  • H - Ungarn
  • HR - Kroatien
  • I - Italien
  • IRL -Irland
  • IS - Island
  • L - Luxemburg
  • LT - Litauen
  • LV - Lettland
  • M - Malta
  • N - Norwegen
  • NL - Niederlande
  • P - Portugal
  • PL - Polen
  • RO - Rumänien
  • S - Schweden
  • SK - Solwakische Republik
  • SLO - Slowenien

Außerhalb der EU:

  • CH - Schweiz
  • AL - Albanien
  • AND - Andorra
  • AZ** - Aserbaidschan
  • BIH - Bosnien-Herzegowina
  • Nicht möglich: BY - Weissrussland
  • Nicht möglich: IL - Israel
  • Nicht möglich: IR - Iran
  • MD - Moldawien
  • MK - Mazedonien (F.Y.R.O.M.)
  • MNE - Montenegro
  • Nicht möglich: RUS - Russland
  • SRB** - Serbien
  • TN -Tunesien
  • TR -Türkei
  • UA - Ukraine

(**) Versicherungsschutz auf der Grundlage von für Aserbaidschan, Serbien und Zypern ausgegebenen Grünen Karten ist auf diejenigen geographischen Gebiete beschränkt, die unter der Kontrolle der jeweiligen Regierung stehen.

Zulassung

Benötigt das Fahrzeug eine gültige HU/TÜV?

Ja, Ihr Fahrzeug muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Wenn die HU abgelaufen oder anderweitig ungültig ist, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.

Ab wann ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen erhält seine Gültigkeit, wenn die Versicherung bei der Zulassungsstelle aktiviert worden ist. Sie dürfen also noch am gleichen Tag losfahren und die Versicherung verfällt im Anschluss automatisch.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens

Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.

  1. Zulassungsbescheinigung
  2. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  3. HU-Unterlagen
  4. EVB-Nummer
  5. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief

Sofern es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder ein Verein handelt, sollten Sie den Gewerbeschein bzw. den Vereinsnachweis mitbringen.

Falls Sie eine Zulassung für einen Dritten vornehmen, müssen Sie eine unterschriebene Vollmacht mitbringen.

Die EVB-Nummer erhalten Sie bei uns, nachdem Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben.

Muss man die grüne Karte auf grünes Papier drucken?

Nein.

Der Begriff “Grüne Karte” hat historische Gründe, kann also auch auf ein ganz normales (weißes) Papier gedruckt werden, wenn Sie die Versicherungsunterlagen dabeihaben wollen.

Sie bekommen die Versicherungsunterlagen per E-Mail zugestellt und können diese auf Ihrem Smartphone speichern, um diese stehts griffbereit zu haben.

Bestellung

Muss die Versicherungskarte noch aktiviert werden?

Nein, das erledigen wir bereits vollautomatisch und ersparen Ihnen diesen zusätzlichen Aufwand. Das heisst, dass die Versicherungskarte bereits mit einer EVB ausgestattet ist und direkt genutzt werden kann. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.

Kostenfreie Stornierung

Bei uns ist die Stornierung einer nicht genutzten EVB kostenfrei. Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.

So läuft die Stornierung ab

Sie haben die EVB nicht genutzt? Kein Problem.

Sie schreiben uns eine kurze Nachricht mit Ihrer Bestellnummer und wir bestätigen Ihnen den Eingang der Stornierungsanfrage.

Nachdem die EVB ungültig wird (aktuell 12 Tage), stornieren wir die EVB und Sie erhalten eine Rückerstattung. Eine vorherige Erstattung ist leider nicht möglich, da wir zunächst den Status der EVB-Nutzung abwarten müssen.

Sie können uns also auch bereits vor Ablauf der EVB Bescheid geben. Wir kümmern uns um alles weitere für Sie.

Ich habe keine SMS oder E-Mail erhalten, was kann ich tun?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Prüfen Sie bitte, ob die Bezahlung fehlgeschlagen ist, oder noch von Ihnen freigegeben werden muss.
  • Haben Sie vielleicht vergessen, Ihre Telefonnummer einzugeben oder Sie haben sich vertippt? Schauen Sie dann bitte in Ihrem E-Mail Postfach nach (bitte auch im Spam Ordner). Alternativ können Sie auch auf der Bestellübersicht auf unserer Webseite nachsehen.
  • In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns schnell darum, Ihnen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bekomme ich die Versicherungskarte bzw. die EVB auch als Brief?

Nein, aber Sie können die Versicherungskarte selbst ausdrucken und mitnehmen.

Ist auch das physische Kurzzeitkennzeichen dabei?

Nein, die Kurzzeitkennzeichen müssen Sie vor Ort kaufen.

Woher bekommt man die Kurzzeitkennzeichen-Schilder?

Die Schilder für die Kurzzeitkennzeichen erhalten vor Ort beim Schilderpräger. Wir verkaufen ausschließlich die EVB bzw. die Versicherung hierzu und verschicken keine Kennzeichen.

*Haftungsausschluss

*Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Angaben ausschließlich der allgemeinen Information dienen und unverbindlicher Natur sind. Es gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen, Versicherungsbedingungen, AGB und die Bedingungen, die Sie auf der Versicherungskarte finden.