Update: Dieser Artikel wurde am 05.04.2026 auf seine Gültigkeit überprüft und ist 2026 weiterhin aktuell.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland oder vom Ausland nach Deutschland überführen?
Dann benötigen Sie die sogenannte "Grüne Karte", mit welcher Sie den Versicherungsschutz über Deutschland hinaus genießen.
In unserem Shop für Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen können Sie die grüne Karte mitbestellen. Sie erhalten diese dann per E-Mail, zusammen mit der eVB.
In folgenden Ländern besteht i.d.R. Versicherungsschutz:
Innerhalb der EU:
- A - Österreich
- B - Belgien
- BG - Bulgarien
- CY - Zypern
- CZ - Tschechische Republik
- D - Deutschland
- DK - Dänemark
- E - Spanien
- EST -Estland
- F - Frankreich
- FIN - Finnland
- GB - Großbrittanien
- GR - Griechenland
- H - Ungarn
- HR - Kroatien
- I - Italien
- IRL -Irland
- IS - Island
- L - Luxemburg
- LT - Litauen
- LV - Lettland
- M - Malta
- N - Norwegen
- NL - Niederlande
- P - Portugal
- PL - Polen
- RO - Rumänien
- S - Schweden
- SK - Solwakische Republik
- SLO - Slowenien
Außerhalb der EU:
- CH - Schweiz
- AL - Albanien
- AND - Andorra
- AZ - Aserbaidschan
- BIH - Bosnien-Herzegowina
BY - WeissrusslandIL - IsraelIR - Iran- MD - Moldawien
- MK - Mazedonien (F.Y.R.O.M.)
- MNE - Montenegro
RUS - Russland- SRB - Serbien
- TN -Tunesien
- TR -Türkei
- UA - Ukraine
Weitere Informationen zur Grünen Karte und die Möglichkeit der Schadensmeldung finden Sie auf Homepage von Deutsches Büro Grüne Karte e.V. :
Beachten Sie bitte immer die Angaben auf Ihrer grünen Karte, da diese Informationen Rechtsgültigkeit haben! Ländereinschränkungen können sich laufend ändern und müssen daher bei Antritt der Fahrt beachtet werden.