Überführungskennzeichen Ratgeber [2026]

Überführungskennzeichen Ratgeber [2026]

Update: Dieser Artikel wurde am 05.04.2026 auf seine Gültigkeit überprüft und ist 2026 weiterhin aktuell.

  • Es gibt 3 Arten von Überführungskennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen
    • Händlerkennzeichen

Jedes Fahrzeug, dass auf öffentlichen Straßen in Deutschland gefahren wird, benötigt eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung.

Je nach Anwendungsfall wird hierfür ein anderes KFZ-Kennzeichen benötigt:

Kurzzeitkennzeichen

Dieses Kennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und ist für private Überführungsfahrten gedacht.

Die Zulassung erlischt automatisch.

Beispiel: Sie haben ein Auto gekauft und möchten dieses vom Händler zu Ihrem Heimatort fahren um es dort zuzulassen.

Kosten: 70,00 € - 120,00 €

Mehr zu den Kosten erfahren Sie in unserem Artikel: Was kosten Kurzzeitkennzeichen?

Beachten Sie bitte, dass Sie viel Geld sparen können, wenn Sie die Kurzzeitkennzeichen-evB bei uns kaufen.

Zollkennzeichen / Ausfuhrkennzeichen

Dieses Kennzeichen benötigen Sie, wenn Sie z.B. ein Fahrzeug ins Ausland verkauft haben, und dies nun (dauerhaft) dorthin überführen möchten.

Beispiel: Sie haben Ihr Auto an jemanden verkauft, der im Ausland ansässig ist. Sie möchten das Fahrzeug nun ins Ausland verbringen um es dort dauerhaft zu belassen.

Kosten: Etwa 120,00 €

Händlerkennzeichen / Rote Kennzeichen

Diese Kennzeichen können nur von Händlern, Werkstätten, Prüfstellen, oder Oldtimer-Besitzern bei der Zulassungsstelle beantragt werden und sind z.B. für Prüffahrten vorhergesehen.

Beispiel: Ein KFZ-Händler mit mehreren Standorten möchte seine Fahrzeuge von Standort zu Standort verlegen.

Kosten: Etwa 500€ pro Jahr

Für diese Kennzeichen gilt:

  • Versicherung
    • Alle Fahrzeuge benötigen eine Haftpflicht-Versicherung
  • Nutzungsbeschänkung
    • In der Regel gibt es bei diesen Kennzeichen Einschränkungen. Zum Beispiel ist Carsharing in der Regel nicht erlaubt.
  • Gültigkeitsdauer
    • Die Gültigkeit bei Überführungskennzeichen ist begrenzt. Bei Kurzzeitkennzeichen z.B. auf maximal 5 Tage.
  • Abmeldung
    • Kurzzeitkennzeichen verfallen, wie Export-Kennzeichen auch, automatisch.

Zulassung

Die Kennzeichen müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Gültige HU (Hauptuntersuchung)
  • Bei Unternehmen/Eingetragenem Gewerbe
    • Gewerbeschein
      • Für Händlerkennzeichen:
        • Angemeldeter KFZ-Gewerbebetrieb
    • Handelsregisterauszug
  • Vereinen
    • Vereinsregisterauszug
  • evB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • ggf. Führungszeugnis
  • ggf. Fahr­eig­nungs­re­gi­ster­aus­kunft

*Haftungsausschluss

*Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Angaben ausschließlich der allgemeinen Information dienen und unverbindlicher Natur sind. Es gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen, Versicherungsbedingungen, AGB und die Bedingungen, die Sie auf der Versicherungskarte finden.