Kurzzeitkennzeichen · Unterlagen & HU
Welche Unterlagen brauchen Sie für das Kurzzeitkennzeichen?
Erst die HU-Frage, dann die Checkliste für die Zulassungsstelle, dazu Vorlagen zum Herunterladen.
Hat Ihr Fahrzeug eine gültige HU?
Ja, HU ist gültig
Probefahrten und Überführungsfahrten sind erlaubt. Bringen Sie den HU-Bericht zur Zulassungsstelle mit.
EVB bestellenNein, HU ist abgelaufen
Erlaubt sind nur Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück. Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf nicht bewegt werden.
Rechtsgrundlage: § 42 FZV
Unterlagen und HU
Das legen Sie bei der Zulassungsstelle vor
- EVB-Nummer, sofort nach der Bestellung bei uns
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- HU-Bericht als Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
Unternehmen und Vereine bringen zusätzlich den Gewerbeschein bzw. Vereinsnachweis mit. Wer für Dritte zulässt, braucht eine unterschriebene Vollmacht.
In 5 Schritten zum Kurzzeitkennzeichen
Vom Bestellen der EVB bis zur ersten Fahrt, alles an einem Tag möglich.
-
Schritt 1: EVB online bestellen
Fahrzeugart und Gültigkeit wählen, bezahlen. Die EVB-Nummer kommt sofort.
ca. 2 Minuten -
Schritt 2: Unterlagen bereitlegen
Ausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Bericht und Ihre EVB-Nummer.
Checkliste oben -
Schritt 3: Zur Zulassungsstelle
Am Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs. Dort wird die EVB aktiviert und das Kennzeichen zugeteilt.
Gebühr ca. 13,10 € -
Schritt 4: Schilder prägen lassen
Beim Schilderpräger vor Ort. Die Schilder sind nicht in der Bestellung enthalten.
ca. 15 bis 50 € -
Schritt 5: Anbringen und losfahren
Noch am selben Tag. Der Versicherungsschutz endet danach automatisch.
6 Tage Schutz
Ihre Versicherung im Detail
- Versicherer
- Bâloise
- Versicherungsschutz
- 6 Tage inkl. Zulassungstag
- EVB freigeschaltet
- 12 Tage ab Bestellung
- Gilt für
- genau ein Fahrzeug
- Geltungsbereich
- Deutschland, mit Grüner Karte auch Ausland
- Versicherungskarte
- per E-Mail zum Ausdrucken
Vorlagen & Dokumente
Fragen & Antworten zu Unterlagen & Zulassung
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Benötigt das Fahrzeug eine gültige HU/TÜV?
Ja, Ihr Fahrzeug muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Wenn die HU abgelaufen oder anderweitig ungültig ist, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens
Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.
- Zulassungsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- HU-Unterlagen
- EVB-Nummer
- Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief
Sofern es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder ein Verein handelt, sollten Sie den Gewerbeschein bzw. den Vereinsnachweis mitbringen.
Falls Sie eine Zulassung für einen Dritten vornehmen, müssen Sie eine unterschriebene Vollmacht mitbringen.
Die EVB-Nummer erhalten Sie bei uns, nachdem Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben.
Was brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?
Für ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle:
- eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I/II oder CoC-Papier)
- Gültiger TÜV-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Ggf. Vollmacht bei Vertretung
Wichtige Fakten:
- Fahrzeugbezogen: Das Kennzeichen ist an ein spezifisches Auto gebunden.
- TÜV: Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur direkte Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk erlaubt.
- Kosten: Ca. 13€ Verwaltungsgebühr + Kosten für Schilder und Versicherung (Gesamt oft ca. 60-100€): Detaillierte Aufstellung
Schritte zur Beantragung:
- Versicherung: eVB-Nummer bei einer Versicherung für Kurzzeitkennzeichen anfordern.
- Zulassungsstelle: Mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle am Wohnort oder Standort des Fahrzeugs
- Schilder: Kurzzeitkennzeichen (beginnen mit 04) prägen lassen und ans Fahrzeug anbringen.
Gültigkeit: 5 Tage ab Zuteilung. Andere Laufzeiten sind je nach Versicherung möglich.
Kann man ein Kurzzeitkennzeichen sofort bekommen?
Ja, ein Kurzzeitkennzeichen können Sie am Tag der Beantragung sofort erhalten, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen. Dazu gehören: eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
Die Gültigkeit beginnt unmittelbar am Tag der Zuteilung und kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Das Kennzeichen ist dann maximal fünf Tage plus den Tag der Beantragung gültig, also insgesamt sechs Tage. Dies sollten Sie insbesondere bei einer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen berücksichtigen.
Am Samstag, Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag ist eine Beantragung nicht möglich, da die Zulassungsstellen dort nicht geöffnet sind.
Sie können die Zulassung aber, sofern am Standort kein Feiertag sein sollte (anderes Bundesland), dort zulassen.
Kann man ohne Fahrzeugbrief Kurzzeitkennzeichen bekommen?
Nein, ohne Fahrzeugpapiere ist es nicht möglich, ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.
Seit 2015 können Sie Kurzzeitkennzeichen nur noch beantragen, wenn Ihnen Fahrzeugunterlagen vorliegen.
Wie bekomme ich ein abgemeldetes Fahrzeug ohne TÜV zum TÜV?
Dafür eignet sich eine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen, da die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle möglich werden kann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Alternativ: Transport auf Anhänger oder durch Abschleppdienst.
Wer muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, Käufer oder Verkäufer?
Die Beantragung erfolgt durch denjenigen, der das Fahrzeug überführt oder in Betrieb nimmt. Das ist in der Praxis meist der Käufer oder die überführende Person.
Der Verkäufer beantragt es nur, wenn er selbst das Fahrzeug überführt oder eine Probefahrt durchführt. Entscheidend ist nicht die Eigentümerrolle, sondern die tatsächliche Nutzung und Verantwortung für die Fahrt.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne Kaufvertrag beantragen?
Ja, ein Kurzzeitkennzeichen kann ohne Kaufvertrag beantragt werden.
Entscheidend ist nicht der Kaufvertrag, sondern der Nachweis über das Fahrzeug und seine Identifizierbarkeit. In der Regel werden Fahrzeugpapiere wie Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, eine eVB-Nummer und ein Ausweisdokument benötigt.
Ein Kaufvertrag kann als Nachweis der Verfügungsberechtigung verlangt werden, ist aber keine zwingende gesetzliche Voraussetzung in jedem Fall.
Alles geklärt? Dann zur EVB-Nummer.
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