Kurzzeitkennzeichen · Unterlagen & HU

Welche Unterlagen brauchen Sie für das Kurzzeitkennzeichen?

Erst die HU-Frage, dann die Checkliste für die Zulassungsstelle, dazu Vorlagen zum Herunterladen.

Hat Ihr Fahrzeug eine gültige HU?

Ja, HU ist gültig

Probefahrten und Überführungsfahrten sind erlaubt. Bringen Sie den HU-Bericht zur Zulassungsstelle mit.

EVB bestellen

Nein, HU ist abgelaufen

Erlaubt sind nur Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück. Ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf nicht bewegt werden.

Rechtsgrundlage: § 42 FZV

Unterlagen und HU

Das legen Sie bei der Zulassungsstelle vor

  1. EVB-Nummer, sofort nach der Bestellung bei uns
  2. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  3. Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  4. HU-Bericht als Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

Unternehmen und Vereine bringen zusätzlich den Gewerbeschein bzw. Vereinsnachweis mit. Wer für Dritte zulässt, braucht eine unterschriebene Vollmacht.

In 5 Schritten zum Kurzzeitkennzeichen

Vom Bestellen der EVB bis zur ersten Fahrt, alles an einem Tag möglich.

  1. Schritt 1: EVB online bestellen

    Fahrzeugart und Gültigkeit wählen, bezahlen. Die EVB-Nummer kommt sofort.

    ca. 2 Minuten
  2. Schritt 2: Unterlagen bereitlegen

    Ausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Bericht und Ihre EVB-Nummer.

    Checkliste oben
  3. Schritt 3: Zur Zulassungsstelle

    Am Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs. Dort wird die EVB aktiviert und das Kennzeichen zugeteilt.

    Gebühr ca. 13,10 €
  4. Schritt 4: Schilder prägen lassen

    Beim Schilderpräger vor Ort. Die Schilder sind nicht in der Bestellung enthalten.

    ca. 15 bis 50 €
  5. Schritt 5: Anbringen und losfahren

    Noch am selben Tag. Der Versicherungsschutz endet danach automatisch.

    6 Tage Schutz

Ihre Versicherung im Detail

Versicherer
Bâloise
Versicherungsschutz
6 Tage inkl. Zulassungstag
EVB freigeschaltet
12 Tage ab Bestellung
Gilt für
genau ein Fahrzeug
Geltungsbereich
Deutschland, mit Grüner Karte auch Ausland
Versicherungskarte
per E-Mail zum Ausdrucken
Dokumente
IPIDAKB

Vorlagen & Dokumente

Vollmacht-Vorlage Wenn jemand anderes für Sie zulässt
Checkliste Zulassungsstelle Alle Unterlagen auf einer Seite
Produktinformationsblatt (IPID) Bâloise Versicherungsbedingungen (AKB) Bâloise

Fragen & Antworten zu Unterlagen & Zulassung

Benötigt das Fahrzeug eine gültige HU/TÜV?

Ja, Ihr Fahrzeug muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Wenn die HU abgelaufen oder anderweitig ungültig ist, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens

Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.

  1. Zulassungsbescheinigung
  2. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  3. HU-Unterlagen
  4. EVB-Nummer
  5. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief

Sofern es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder ein Verein handelt, sollten Sie den Gewerbeschein bzw. den Vereinsnachweis mitbringen.

Falls Sie eine Zulassung für einen Dritten vornehmen, müssen Sie eine unterschriebene Vollmacht mitbringen.

Die EVB-Nummer erhalten Sie bei uns, nachdem Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben.

Was brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle:

Wichtige Fakten:

  • Fahrzeugbezogen: Das Kennzeichen ist an ein spezifisches Auto gebunden.
  • TÜV: Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur direkte Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk erlaubt.
  • Kosten: Ca. 13€ Verwaltungsgebühr + Kosten für Schilder und Versicherung (Gesamt oft ca. 60-100€): Detaillierte Aufstellung

Schritte zur Beantragung:

  1. Versicherung: eVB-Nummer bei einer Versicherung für Kurzzeitkennzeichen anfordern.
  2. Zulassungsstelle: Mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle am Wohnort oder Standort des Fahrzeugs
  3. Schilder: Kurzzeitkennzeichen (beginnen mit 04) prägen lassen und ans Fahrzeug anbringen.

Gültigkeit: 5 Tage ab Zuteilung. Andere Laufzeiten sind je nach Versicherung möglich.

Kann man ein Kurzzeitkennzeichen sofort bekommen?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen können Sie am Tag der Beantragung sofort erhalten, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen. Dazu gehören: eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.

Die Gültigkeit beginnt unmittelbar am Tag der Zuteilung und kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Das Kennzeichen ist dann maximal fünf Tage plus den Tag der Beantragung gültig, also insgesamt sechs Tage. Dies sollten Sie insbesondere bei einer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen berücksichtigen.

Am Samstag, Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag ist eine Beantragung nicht möglich, da die Zulassungsstellen dort nicht geöffnet sind.

Sie können die Zulassung aber, sofern am Standort kein Feiertag sein sollte (anderes Bundesland), dort zulassen.

Kann man ohne Fahrzeugbrief Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Nein, ohne Fahrzeugpapiere ist es nicht möglich, ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.

Seit 2015 können Sie Kurzzeitkennzeichen nur noch beantragen, wenn Ihnen Fahrzeugunterlagen vorliegen.

Wie bekomme ich ein abgemeldetes Fahrzeug ohne TÜV zum TÜV?

Dafür eignet sich eine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen, da die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle möglich werden kann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Alternativ: Transport auf Anhänger oder durch Abschleppdienst.

Wer muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, Käufer oder Verkäufer?

Die Beantragung erfolgt durch denjenigen, der das Fahrzeug überführt oder in Betrieb nimmt. Das ist in der Praxis meist der Käufer oder die überführende Person.

Der Verkäufer beantragt es nur, wenn er selbst das Fahrzeug überführt oder eine Probefahrt durchführt. Entscheidend ist nicht die Eigentümerrolle, sondern die tatsächliche Nutzung und Verantwortung für die Fahrt.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne Kaufvertrag beantragen?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen kann ohne Kaufvertrag beantragt werden.

Entscheidend ist nicht der Kaufvertrag, sondern der Nachweis über das Fahrzeug und seine Identifizierbarkeit. In der Regel werden Fahrzeugpapiere wie Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, eine eVB-Nummer und ein Ausweisdokument benötigt.

Ein Kaufvertrag kann als Nachweis der Verfügungsberechtigung verlangt werden, ist aber keine zwingende gesetzliche Voraussetzung in jedem Fall.

Alle Fragen & Antworten

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