Ausfuhrkennzeichen
Wenn ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführt wird. Es ist länger gültig.
Kurzzeitkennzeichen · Grundlagen
Was es ist, wer damit fahren darf und welche Alternativen es gibt.
Grundlagen
Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Probe- und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist. Die Zulassungsstelle teilt es zu, es gilt für genau ein Fahrzeug und läuft automatisch ab.
Sie erkennen es am gelben Feld mit dem Ablaufdatum und an der Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt.
Wenn ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführt wird. Es ist länger gültig.
Für den gewerblichen Einsatz. Sie können an wechselnden Fahrzeugen genutzt werden.
Ohne Straßenzulassung. Das Fahrzeug wird verladen und nicht selbst gefahren.
Gewerblicher Fahrzeugtransport. Das Fahrzeug wird vollständig verladen.
Versuchen Sie einen anderen Begriff, zum Beispiel »Anhänger«, oder stellen Sie uns Ihre Frage direkt.
Die EVB ist nach dem Kauf sofort aktiviert und für eine Zulassung nutzbar. Sie können die EVB also vor Ort online bei Ihrer Zulassungsstelle kaufen und auch gleich nutzen.
Die Versicherung gilt für ein einziges Fahrzeug und ist an dieses gebunden.
Nein, das erledigen wir bereits vollautomatisch und ersparen Ihnen diesen zusätzlichen Aufwand. Das heißt, dass die Versicherungskarte bereits mit einer EVB ausgestattet ist und direkt genutzt werden kann. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.
Bei uns ist die Stornierung einer nicht genutzten EVB kostenfrei. Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Sie haben die EVB nicht genutzt? Kein Problem.
Sie schreiben uns eine kurze Nachricht mit Ihrer Bestellnummer und wir bestätigen Ihnen den Eingang der Stornierungsanfrage.
Nachdem die EVB ungültig wird (aktuell 12 Tage), stornieren wir die EVB und Sie erhalten eine Rückerstattung. Eine vorherige Erstattung ist leider nicht möglich, da wir zunächst den Status der EVB-Nutzung abwarten müssen.
Sie können uns also auch bereits vor Ablauf der EVB Bescheid geben. Wir kümmern uns um alles weitere für Sie.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Nein, aber Sie können die Versicherungskarte selbst ausdrucken und mitnehmen.
Nein, die Kurzzeitkennzeichen müssen Sie vor Ort kaufen.
Die Schilder für die Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie vor Ort beim Schilderpräger. Wir verkaufen ausschließlich die EVB bzw. die Versicherung hierzu und verschicken keine Kennzeichen.
Die Gesamtkosten für ein 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen liegen meist zwischen 60 und 130 Euro. Sie setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (ca. 13,10 €), den Prägekosten für die Schilder (ca. 15-50 €) und der kurzzeitigen Haftpflichtversicherung (ca. 50-100€). Mit Online-eVB-Nummern kann man Geld sparen, diese sind oft ab ca. 35 € erhältlich.
Kostenstruktur im Detail:
Wichtige Hinweise:
Gültigkeit: Das Kennzeichen ist maximal 5 Tage (je nach Versicherung mehr oder weniger) gültig und läuft automatisch ab (erkennbar am Ablaufdatum auf dem gelben Streifen).
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind unabhängig davon, ob das Fahrzeug TÜV hat oder nicht. Eine Zulassung, Versicherung oder Fahrt ohne TÜV ist nicht möglich.
Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen haben keinen einheitlich festen Preis, da sie je nach Anbieter und Umfang variieren. Die Haftpflicht für 5 Tage liegt typischerweise im Bereich von etwa 30 bis 80 Euro.
Anbieter wie kurzzeitkennzeichen.express liegen im unteren Bereich dieses Spektrums und bieten Tarife ab rund 35 bis 45 Euro für die Versicherung an, zuzüglich der üblichen Gebühren für Schilder und Zulassungskosten.
Ja, Ihr Fahrzeug muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Wenn die HU abgelaufen oder anderweitig ungültig ist, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.
Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.
Sofern es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder ein Verein handelt, sollten Sie den Gewerbeschein bzw. den Vereinsnachweis mitbringen.
Falls Sie eine Zulassung für einen Dritten vornehmen, müssen Sie eine unterschriebene Vollmacht mitbringen.
Die EVB-Nummer erhalten Sie bei uns, nachdem Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben.
Für ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle:
Wichtige Fakten:
Schritte zur Beantragung:
Gültigkeit: 5 Tage ab Zuteilung. Andere Laufzeiten sind je nach Versicherung möglich.
Ja, ein Kurzzeitkennzeichen können Sie am Tag der Beantragung sofort erhalten, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen. Dazu gehören: eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
Die Gültigkeit beginnt unmittelbar am Tag der Zuteilung und kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Das Kennzeichen ist dann maximal fünf Tage plus den Tag der Beantragung gültig, also insgesamt sechs Tage. Dies sollten Sie insbesondere bei einer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen berücksichtigen.
Am Samstag, Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag ist eine Beantragung nicht möglich, da die Zulassungsstellen dort nicht geöffnet sind.
Sie können die Zulassung aber, sofern am Standort kein Feiertag sein sollte (anderes Bundesland), dort zulassen.
Nein, ohne Fahrzeugpapiere ist es nicht möglich, ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.
Seit 2015 können Sie Kurzzeitkennzeichen nur noch beantragen, wenn Ihnen Fahrzeugunterlagen vorliegen.
Dafür eignet sich eine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen, da die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle möglich werden kann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Alternativ: Transport auf Anhänger oder durch Abschleppdienst.
Die Beantragung erfolgt durch denjenigen, der das Fahrzeug überführt oder in Betrieb nimmt. Das ist in der Praxis meist der Käufer oder die überführende Person.
Der Verkäufer beantragt es nur, wenn er selbst das Fahrzeug überführt oder eine Probefahrt durchführt. Entscheidend ist nicht die Eigentümerrolle, sondern die tatsächliche Nutzung und Verantwortung für die Fahrt.
Ja, ein Kurzzeitkennzeichen kann ohne Kaufvertrag beantragt werden.
Entscheidend ist nicht der Kaufvertrag, sondern der Nachweis über das Fahrzeug und seine Identifizierbarkeit. In der Regel werden Fahrzeugpapiere wie Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, eine eVB-Nummer und ein Ausweisdokument benötigt.
Ein Kaufvertrag kann als Nachweis der Verfügungsberechtigung verlangt werden, ist aber keine zwingende gesetzliche Voraussetzung in jedem Fall.
Das Kurzzeitkennzeichen erhält seine Gültigkeit, wenn die Versicherung bei der Zulassungsstelle aktiviert worden ist. Sie dürfen also noch am gleichen Tag losfahren und die Versicherung verfällt im Anschluss automatisch.
Das kürzeste Kurzzeitkennzeichen ist das 5-Tages-Kennzeichen.
Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Kalendertage ab dem eingetragenen Startdatum. Kürzere Laufzeiten gibt es im deutschen Zulassungssystem nicht.
Ein Überführungskennzeichen im Sinne des Kurzzeitkennzeichens ist maximal 5 Kalendertage gültig.
Die Fahrten sind nur innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Danach erlischt die Zulassung automatisch und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Auf Ihrer Versicherungskarte ist aufgelistet, wo Sie Ihr Fahrzeug fahren dürfen. Eine unverbindliche Liste der aktuellen Länder (Stand Mai 2024) finden Sie auf der Seite Ausland & Grüne Karte.
Nein.
Der Begriff „Grüne Karte“ hat historische Gründe, kann also auch auf ein ganz normales (weißes) Papier gedruckt werden, wenn Sie die Versicherungsunterlagen dabeihaben wollen.
Sie bekommen die Versicherungsunterlagen per E-Mail zugestellt und können diese auf Ihrem Smartphone speichern, um diese stets griffbereit zu haben.
Mit einem 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen darf jede Person fahren, die als Halter oder berechtigte Nutzer im Rahmen der Überführungs- oder Probefahrt das Fahrzeug nutzt. Eine spezielle Fahrerlaubnis über die reguläre Führerscheinklasse hinaus ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug für die Fahrt versichert ist (eVB-Nummer) und die erforderlichen Fahrzeugunterlagen für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens vorliegen. Das Kennzeichen ist fahrzeugbezogen, nicht personenbezogen.
Unter Umständen besteht Versicherungsschutz, solange der Fahrer berechtigt ist und das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten genutzt wird.
Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung ist in der Regel fahrzeuggebunden und nicht auf einzelne namentlich eingetragene Fahrer beschränkt. Entscheidend ist die Berechtigung zur Nutzung sowie das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer unberechtigt ist, das Fahrzeug ohne Zustimmung genutzt wird oder gegen die gesetzlichen bzw. Versicherungsbedingungen verstoßen wird. In diesem Fall kann der Versicherer Leistungen verweigern oder den Verantwortlichen in Regress nehmen.
Der Fahrzeughalter bei einem Kurzzeitkennzeichen ist die Person, auf die das Fahrzeug tatsächlich zugelassen wird bzw. die das Kurzzeitkennzeichen beantragt.
Das ist in der Regel der Antragsteller des Kurzzeitkennzeichens. Diese Person wird im Zulassungsverfahren als Halter geführt, auch wenn das Fahrzeug nur vorübergehend für 5 Tage zugelassen ist.
Ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen ist über eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichen versichert. Diese Versicherung wird vorab abgeschlossen und durch die eVB-Nummer nachgewiesen.
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für das konkret zugeteilte Fahrzeug und nur für den Zeitraum der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens (maximal 5 Tage). Er umfasst die gesetzliche Haftpflicht, also Schäden an Dritten, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.
Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht versichert. Der Schutz gilt nur für Fahrten im Rahmen der vorgesehenen Nutzung (Probe- und Überführungsfahrten).
Mit Kurzzeitkennzeichen sind keine Fahrten außerhalb des zulässigen Verwendungszwecks erlaubt.
Nicht erlaubt sind Alltagsnutzung und gewerbliche Dauerfahrten. Das Fahrzeug darf nicht für regelmäßige Nutzung oder als dauerhaftes Verkehrsmittel eingesetzt werden.
Nicht erlaubt ist die Nutzung für Rennen oder Motorsportveranstaltungen sowie Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Nicht erlaubt ist außerdem der Einsatz außerhalb des vorgesehenen Zwecks der Probe- und Überführungsfahrt, insbesondere wenn kein Zusammenhang mit einer Fahrzeugprüfung, -überführung oder -inbetriebnahme besteht.
Autohändler nutzen in der Regel keine Kurzzeitkennzeichen für ihren laufenden Betrieb.
Sie verwenden stattdessen rote Händlerkennzeichen. Diese sind für den gewerblichen Einsatz vorgesehen und können für Probefahrten, Überführungen und Werkstattfahrten an wechselnden Fahrzeugen genutzt werden.
Kurzzeitkennzeichen sind dagegen für einzelne Fahrzeuge und zeitlich befristete Nutzung durch Privatpersonen oder nicht-gewerbliche Überführungen vorgesehen.
Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, ein abgemeldetes Auto nach Hause zu transportieren:
1. Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
Die gängigste Variante ist die Besorgung von Kurzzeitkennzeichen, mit denen Sie ein verkehrssicheres, aber nicht regulär zugelassenes Fahrzeug ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten bewegen dürfen.
Voraussetzungen:
2. Transport mit Anhänger
Hierzu ist ein gültiger Anhängerführerschein nötig sowie ein Auto mit Anhängerkupplung und der Anhänger selbst. Diese Option ist besonders bei Fahrzeugen ohne gültigen TÜV oft die einzige Möglichkeit.
3. Spedition/Transportunternehmen
Sie können einen Dienstleister beauftragen, der Ihr Fahrzeug transportiert. Der Transport eines gebrauchten Kleinwagens kostet von Hamburg bis Wiesbaden ungefähr 400 Euro.
Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen sowie das rote Kennzeichen.
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, aber es gibt wichtige Unterschiede:
1. Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand)
2. Ausfuhrkennzeichen (roter Rand)
3. Rotes Kennzeichen
Fazit: Im alltäglichen Sprachgebrauch meinen die meisten Menschen mit "Überführungskennzeichen" das Kurzzeitkennzeichen für Deutschland.
Eine Alternative zum Kurzzeitkennzeichen ist der Transport des Fahrzeugs auf einem Anhänger. Dabei wird das Auto verladen und ohne eigene Zulassung bewegt. Dafür werden ein geeignetes Zugfahrzeug, eine Anhängerkupplung und eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt.
Eine weitere Möglichkeit ist der Transport durch einen Abschleppdienst oder ein Speditionsunternehmen. Das Fahrzeug wird dabei vollständig auf einem Transporter befördert und ohne eigene Straßenzulassung bewegt.
Rote Händlerkennzeichen sind ebenfalls eine Alternative, stehen jedoch ausschließlich gewerblichen Kfz-Händlern, Werkstätten oder Prüfstellen zur Verfügung und sind für Privatpersonen nicht nutzbar.
In manchen Fällen kann auch der Verkäufer oder eine beauftragte Person das Fahrzeug mit eigener Zulassung überführen, sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht.
Eine weitere Option ist die vollständige Zulassung des Fahrzeugs vor der Überführung, sodass es anschließend regulär mit normalen Kennzeichen gefahren werden kann.
Es gibt keine unterschiedlichen „Arten“ von Kurzzeitkennzeichen im Sinne verschiedener Klassen. Es handelt sich um eine einheitliche Kennzeichenart mit klarer Zweckbindung.
Unterschieden wird ausschließlich nach dem Verwendungszweck des Fahrzeugs:
Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands. Es ist auf maximal 5 Tage begrenzt und wird für Fahrzeuge ohne reguläre Zulassung verwendet.
Kurzzeitkennzeichen im Auslandseinsatz nur eingeschränkt möglich. Die Nutzung außerhalb Deutschlands ist nicht standardisiert und hängt von den jeweiligen nationalen Regelungen des Ziellandes ab.
Eine Abgrenzung zu anderen Kennzeichenarten besteht separat, nicht innerhalb des Kurzzeitkennzeichensystems.
Die Tageszulassung ist eine reguläre, vollständige Fahrzeugzulassung auf eine Person oder ein Unternehmen. Das Fahrzeug erhält normale Kennzeichen und gilt rechtlich als zugelassenes Fahrzeug. Sie dient meist der Verkaufsförderung und kann danach in den regulären Betrieb übergehen.
Das Kurzzeitkennzeichen ist eine befristete Zulassung für maximal 5 Tage. Es dient ausschließlich Probe- und Überführungsfahrten eines nicht dauerhaft zugelassenen Fahrzeugs. Danach endet die Gültigkeit automatisch.
Der zentrale Unterschied liegt in der Dauer und im Zweck: Tageszulassung ist eine echte, vollwertige Zulassung im regulären System, Kurzzeitkennzeichen ist eine zeitlich stark begrenzte Sonderzulassung für kurzfristige Fahrten.
Zur Überführung eines Fahrzeugs eignen sich Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und reguläre Kennzeichen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen.
Das Kurzzeitkennzeichen wird für innerdeutsche Überführungs- und Probefahrten eines nicht zugelassenen Fahrzeugs genutzt und ist auf maximal 5 Tage begrenzt.
Das Ausfuhrkennzeichen wird für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland verwendet und ist für einen längeren Zeitraum gültig.
Ein Fahrzeug mit bereits bestehender Zulassung kann mit regulären Kennzeichen überführt werden, sofern es nicht abgemeldet ist.
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