Kurzzeitkennzeichen · Grundlagen

Kurzzeitkennzeichen erklärt

Was es ist, wer damit fahren darf und welche Alternativen es gibt.

Grundlagen

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Probe- und Überführungsfahrten mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist. Die Zulassungsstelle teilt es zu, es gilt für genau ein Fahrzeug und läuft automatisch ab.

Sie erkennen es am gelben Feld mit dem Ablaufdatum und an der Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt.

  1. Unterscheidungszeichen: das Kürzel des Zulassungsbezirks.
  2. Erkennungsnummer: nur Ziffern, beginnt mit 03 oder 04.
  3. Gelbes Feld: Tag, Monat und Jahr des Ablaufs.

Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Wenn ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführt wird. Es ist länger gültig.

Rote Händlerkennzeichen

Für den gewerblichen Einsatz. Sie können an wechselnden Fahrzeugen genutzt werden.

Transport auf Anhänger

Ohne Straßenzulassung. Das Fahrzeug wird verladen und nicht selbst gefahren.

Spedition oder Abschleppdienst

Gewerblicher Fahrzeugtransport. Das Fahrzeug wird vollständig verladen.

Glossar

EVB
Elektronische Versicherungsbestätigung. Mit dieser Nummer weisen Sie der Zulassungsstelle den Versicherungsschutz nach.
HU
Hauptuntersuchung, umgangssprachlich »TÜV«. Die regelmäßige technische Prüfung des Fahrzeugs.
Zulassungsbescheinigung
Die Fahrzeugpapiere. Teil I ist der Fahrzeugschein, Teil II der Fahrzeugbrief.
Grüne Karte
Internationale Versicherungskarte. Sie nennt die Länder, in denen Ihr Versicherungsschutz gilt.
Gelbes Feld
Der rechte Teil des Kurzzeitkennzeichens. Dort steht das Ablaufdatum.
§ 42 FZV
Der Paragraf der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten regelt.

Fragen & Antworten zum Kurzzeitkennzeichen

Bestellung

Ab wann ist die EVB aktiv?

Die EVB ist nach dem Kauf sofort aktiviert und für eine Zulassung nutzbar. Sie können die EVB also vor Ort online bei Ihrer Zulassungsstelle kaufen und auch gleich nutzen.

Für wie viele Fahrzeuge kann die EVB/Versicherung genutzt werden?

Die Versicherung gilt für ein einziges Fahrzeug und ist an dieses gebunden.

Muss die Versicherungskarte noch aktiviert werden?

Nein, das erledigen wir bereits vollautomatisch und ersparen Ihnen diesen zusätzlichen Aufwand. Das heißt, dass die Versicherungskarte bereits mit einer EVB ausgestattet ist und direkt genutzt werden kann. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.

Kostenfreie Stornierung

Bei uns ist die Stornierung einer nicht genutzten EVB kostenfrei. Schreiben Sie bitte eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.

So läuft die Stornierung ab

Sie haben die EVB nicht genutzt? Kein Problem.

Sie schreiben uns eine kurze Nachricht mit Ihrer Bestellnummer und wir bestätigen Ihnen den Eingang der Stornierungsanfrage.

Nachdem die EVB ungültig wird (aktuell 12 Tage), stornieren wir die EVB und Sie erhalten eine Rückerstattung. Eine vorherige Erstattung ist leider nicht möglich, da wir zunächst den Status der EVB-Nutzung abwarten müssen.

Sie können uns also auch bereits vor Ablauf der EVB Bescheid geben. Wir kümmern uns um alles weitere für Sie.

Ich habe keine SMS oder E-Mail erhalten, was kann ich tun?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Prüfen Sie bitte, ob die Bezahlung fehlgeschlagen ist, oder noch von Ihnen freigegeben werden muss.
  • Haben Sie vielleicht vergessen, Ihre Telefonnummer einzugeben oder Sie haben sich vertippt? Schauen Sie dann bitte in Ihrem E-Mail Postfach nach (bitte auch im Spam Ordner). Alternativ können Sie auch auf der Bestellübersicht auf unserer Webseite nachsehen.
  • In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns schnell darum, Ihnen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bekomme ich die Versicherungskarte bzw. die EVB auch als Brief?

Nein, aber Sie können die Versicherungskarte selbst ausdrucken und mitnehmen.

Ist auch das physische Kurzzeitkennzeichen dabei?

Nein, die Kurzzeitkennzeichen müssen Sie vor Ort kaufen.

Woher bekommt man die Kurzzeitkennzeichen-Schilder?

Die Schilder für die Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie vor Ort beim Schilderpräger. Wir verkaufen ausschließlich die EVB bzw. die Versicherung hierzu und verschicken keine Kennzeichen.

Kosten

Was kostet 5 Tage Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten für ein 5-Tage-Kurzzeitkennzeichen liegen meist zwischen 60 und 130 Euro. Sie setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (ca. 13,10 €), den Prägekosten für die Schilder (ca. 15-50 €) und der kurzzeitigen Haftpflichtversicherung (ca. 50-100€). Mit Online-eVB-Nummern kann man Geld sparen, diese sind oft ab ca. 35 € erhältlich.

Kostenstruktur im Detail:

  • Zulassungsstelle: 13,10 €
  • Kennzeichenprägung: ca. 15 € bis 50 €
  • Versicherung (eVB): ca. 35 € bis 100 €

Wichtige Hinweise:

  • Versicherungs-Tipp: Viele Versicherer rechnen die Kosten der Kurzzeit-Versicherung an, wenn das Fahrzeug anschließend dort fest zugelassen wird. Sie können eine Anschlussversicherung aber vermeiden, wenn Sie bei eine Versicherung von kurzzeitkennzeichen.express wählen
  • Voraussetzungen: Für die Beantragung werden eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV) und eine eVB-Nummer benötigt.

Gültigkeit: Das Kennzeichen ist maximal 5 Tage (je nach Versicherung mehr oder weniger) gültig und läuft automatisch ab (erkennbar am Ablaufdatum auf dem gelben Streifen).

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind unabhängig davon, ob das Fahrzeug TÜV hat oder nicht. Eine Zulassung, Versicherung oder Fahrt ohne TÜV ist nicht möglich.

Welche Kurzzeitkennzeichenversicherung ist die billigste?

Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen haben keinen einheitlich festen Preis, da sie je nach Anbieter und Umfang variieren. Die Haftpflicht für 5 Tage liegt typischerweise im Bereich von etwa 30 bis 80 Euro.

Anbieter wie kurzzeitkennzeichen.express liegen im unteren Bereich dieses Spektrums und bieten Tarife ab rund 35 bis 45 Euro für die Versicherung an, zuzüglich der üblichen Gebühren für Schilder und Zulassungskosten.

Zulassung

Benötigt das Fahrzeug eine gültige HU/TÜV?

Ja, Ihr Fahrzeug muss eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Wenn die HU abgelaufen oder anderweitig ungültig ist, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens

Für die Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen.

  1. Zulassungsbescheinigung
  2. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  3. HU-Unterlagen
  4. EVB-Nummer
  5. Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief

Sofern es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder ein Verein handelt, sollten Sie den Gewerbeschein bzw. den Vereinsnachweis mitbringen.

Falls Sie eine Zulassung für einen Dritten vornehmen, müssen Sie eine unterschriebene Vollmacht mitbringen.

Die EVB-Nummer erhalten Sie bei uns, nachdem Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben.

Was brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) benötigen Sie bei der Zulassungsstelle:

Wichtige Fakten:

  • Fahrzeugbezogen: Das Kennzeichen ist an ein spezifisches Auto gebunden.
  • TÜV: Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur direkte Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk erlaubt.
  • Kosten: Ca. 13€ Verwaltungsgebühr + Kosten für Schilder und Versicherung (Gesamt oft ca. 60-100€): Detaillierte Aufstellung

Schritte zur Beantragung:

  1. Versicherung: eVB-Nummer bei einer Versicherung für Kurzzeitkennzeichen anfordern.
  2. Zulassungsstelle: Mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle am Wohnort oder Standort des Fahrzeugs
  3. Schilder: Kurzzeitkennzeichen (beginnen mit 04) prägen lassen und ans Fahrzeug anbringen.

Gültigkeit: 5 Tage ab Zuteilung. Andere Laufzeiten sind je nach Versicherung möglich.

Kann man ein Kurzzeitkennzeichen sofort bekommen?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen können Sie am Tag der Beantragung sofort erhalten, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen. Dazu gehören: eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.

Die Gültigkeit beginnt unmittelbar am Tag der Zuteilung und kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Das Kennzeichen ist dann maximal fünf Tage plus den Tag der Beantragung gültig, also insgesamt sechs Tage. Dies sollten Sie insbesondere bei einer Antragstellung vor einem Wochenende oder Feiertagen berücksichtigen.

Am Samstag, Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag ist eine Beantragung nicht möglich, da die Zulassungsstellen dort nicht geöffnet sind.

Sie können die Zulassung aber, sofern am Standort kein Feiertag sein sollte (anderes Bundesland), dort zulassen.

Kann man ohne Fahrzeugbrief Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Nein, ohne Fahrzeugpapiere ist es nicht möglich, ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.

Seit 2015 können Sie Kurzzeitkennzeichen nur noch beantragen, wenn Ihnen Fahrzeugunterlagen vorliegen.

Wie bekomme ich ein abgemeldetes Fahrzeug ohne TÜV zum TÜV?

Dafür eignet sich eine Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen, da die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle möglich werden kann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Alternativ: Transport auf Anhänger oder durch Abschleppdienst.

Wer muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, Käufer oder Verkäufer?

Die Beantragung erfolgt durch denjenigen, der das Fahrzeug überführt oder in Betrieb nimmt. Das ist in der Praxis meist der Käufer oder die überführende Person.

Der Verkäufer beantragt es nur, wenn er selbst das Fahrzeug überführt oder eine Probefahrt durchführt. Entscheidend ist nicht die Eigentümerrolle, sondern die tatsächliche Nutzung und Verantwortung für die Fahrt.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne Kaufvertrag beantragen?

Ja, ein Kurzzeitkennzeichen kann ohne Kaufvertrag beantragt werden.

Entscheidend ist nicht der Kaufvertrag, sondern der Nachweis über das Fahrzeug und seine Identifizierbarkeit. In der Regel werden Fahrzeugpapiere wie Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, eine eVB-Nummer und ein Ausweisdokument benötigt.

Ein Kaufvertrag kann als Nachweis der Verfügungsberechtigung verlangt werden, ist aber keine zwingende gesetzliche Voraussetzung in jedem Fall.

Gültigkeit

Ab wann ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?

Das Kurzzeitkennzeichen erhält seine Gültigkeit, wenn die Versicherung bei der Zulassungsstelle aktiviert worden ist. Sie dürfen also noch am gleichen Tag losfahren und die Versicherung verfällt im Anschluss automatisch.

Was ist das kürzeste Kurzzeitkennzeichen?

Das kürzeste Kurzzeitkennzeichen ist das 5-Tages-Kennzeichen.

Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Kalendertage ab dem eingetragenen Startdatum. Kürzere Laufzeiten gibt es im deutschen Zulassungssystem nicht.

Wie lange darf ich mit Überführungskennzeichen fahren?

Ein Überführungskennzeichen im Sinne des Kurzzeitkennzeichens ist maximal 5 Kalendertage gültig.

Die Fahrten sind nur innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Danach erlischt die Zulassung automatisch und das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Ausland

Wo darf man mit einer „Grünen Karte“ fahren?

Auf Ihrer Versicherungskarte ist aufgelistet, wo Sie Ihr Fahrzeug fahren dürfen. Eine unverbindliche Liste der aktuellen Länder (Stand Mai 2024) finden Sie auf der Seite Ausland & Grüne Karte.

Muss man die grüne Karte auf grünes Papier drucken?

Nein.

Der Begriff „Grüne Karte“ hat historische Gründe, kann also auch auf ein ganz normales (weißes) Papier gedruckt werden, wenn Sie die Versicherungsunterlagen dabeihaben wollen.

Sie bekommen die Versicherungsunterlagen per E-Mail zugestellt und können diese auf Ihrem Smartphone speichern, um diese stets griffbereit zu haben.

Halter & Fahrer

Wer darf mit 5 Tages Kennzeichen fahren?

Mit einem 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen darf jede Person fahren, die als Halter oder berechtigte Nutzer im Rahmen der Überführungs- oder Probefahrt das Fahrzeug nutzt. Eine spezielle Fahrerlaubnis über die reguläre Führerscheinklasse hinaus ist nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug für die Fahrt versichert ist (eVB-Nummer) und die erforderlichen Fahrzeugunterlagen für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens vorliegen. Das Kennzeichen ist fahrzeugbezogen, nicht personenbezogen.

Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer fährt?

Unter Umständen besteht Versicherungsschutz, solange der Fahrer berechtigt ist und das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten genutzt wird.

Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung ist in der Regel fahrzeuggebunden und nicht auf einzelne namentlich eingetragene Fahrer beschränkt. Entscheidend ist die Berechtigung zur Nutzung sowie das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer unberechtigt ist, das Fahrzeug ohne Zustimmung genutzt wird oder gegen die gesetzlichen bzw. Versicherungsbedingungen verstoßen wird. In diesem Fall kann der Versicherer Leistungen verweigern oder den Verantwortlichen in Regress nehmen.

Wer ist der Fahrzeughalter bei einem Kurzzeitkennzeichen?

Der Fahrzeughalter bei einem Kurzzeitkennzeichen ist die Person, auf die das Fahrzeug tatsächlich zugelassen wird bzw. die das Kurzzeitkennzeichen beantragt.

Das ist in der Regel der Antragsteller des Kurzzeitkennzeichens. Diese Person wird im Zulassungsverfahren als Halter geführt, auch wenn das Fahrzeug nur vorübergehend für 5 Tage zugelassen ist.

Wie ist ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen versichert?

Ein Kfz mit Kurzzeitkennzeichen ist über eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichen versichert. Diese Versicherung wird vorab abgeschlossen und durch die eVB-Nummer nachgewiesen.

Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für das konkret zugeteilte Fahrzeug und nur für den Zeitraum der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens (maximal 5 Tage). Er umfasst die gesetzliche Haftpflicht, also Schäden an Dritten, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht versichert. Der Schutz gilt nur für Fahrten im Rahmen der vorgesehenen Nutzung (Probe- und Überführungsfahrten).

Was darf man nicht mit Kurzzeitkennzeichen?

Mit Kurzzeitkennzeichen sind keine Fahrten außerhalb des zulässigen Verwendungszwecks erlaubt.

Nicht erlaubt sind Alltagsnutzung und gewerbliche Dauerfahrten. Das Fahrzeug darf nicht für regelmäßige Nutzung oder als dauerhaftes Verkehrsmittel eingesetzt werden.

Nicht erlaubt ist die Nutzung für Rennen oder Motorsportveranstaltungen sowie Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Nicht erlaubt ist außerdem der Einsatz außerhalb des vorgesehenen Zwecks der Probe- und Überführungsfahrt, insbesondere wenn kein Zusammenhang mit einer Fahrzeugprüfung, -überführung oder -inbetriebnahme besteht.

Haben Autohändler Kurzzeitkennzeichen?

Autohändler nutzen in der Regel keine Kurzzeitkennzeichen für ihren laufenden Betrieb.

Sie verwenden stattdessen rote Händlerkennzeichen. Diese sind für den gewerblichen Einsatz vorgesehen und können für Probefahrten, Überführungen und Werkstattfahrten an wechselnden Fahrzeugen genutzt werden.

Kurzzeitkennzeichen sind dagegen für einzelne Fahrzeuge und zeitlich befristete Nutzung durch Privatpersonen oder nicht-gewerbliche Überführungen vorgesehen.

Alternativen

Wie bekomme ich ein abgemeldetes Auto nach Hause?

Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, ein abgemeldetes Auto nach Hause zu transportieren:

1. Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)

Die gängigste Variante ist die Besorgung von Kurzzeitkennzeichen, mit denen Sie ein verkehrssicheres, aber nicht regulär zugelassenes Fahrzeug ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten bewegen dürfen.

Voraussetzungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (auch Kopien reichen meist aus)
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • Personalausweis
  • Bei gültigem TÜV: Sie können deutschlandweit fahren
  • Ohne gültigen TÜV: Sie dürfen das Fahrzeug nur zur nächstgelegenen Prüfstelle oder Werkstatt fahren - Versicherungsbedingungen und gesetzliche Bestimmungen beachten!

2. Transport mit Anhänger

Hierzu ist ein gültiger Anhängerführerschein nötig sowie ein Auto mit Anhängerkupplung und der Anhänger selbst. Diese Option ist besonders bei Fahrzeugen ohne gültigen TÜV oft die einzige Möglichkeit.

3. Spedition/Transportunternehmen

Sie können einen Dienstleister beauftragen, der Ihr Fahrzeug transportiert. Der Transport eines gebrauchten Kleinwagens kostet von Hamburg bis Wiesbaden ungefähr 400 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Überführungskennzeichen?

Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen sowie das rote Kennzeichen.

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, aber es gibt wichtige Unterschiede:

1. Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand)

  • Auch Überführungskennzeichen genannt
  • Gilt maximal 5 Tage
  • Für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands
  • Als nationales Kennzeichen nur in Deutschland gültig, wird aber von einigen europäischen Ländern anerkannt (z.B. Österreich, Italien, Dänemark, Schweiz)

2. Ausfuhrkennzeichen (roter Rand)

  • Auch bekannt als Überführungs- oder Zollkennzeichen
  • Gültig zwischen 14 Tagen und 12 Monaten
  • Wird bei Überführungen in Nicht-EU-Länder verwendet

3. Rotes Kennzeichen

  • Ausschließlich für die gewerbliche Nutzung durch Kfz-Händler, Sachverständige oder Prüfer vorgesehen - Privatpersonen können diese Kennzeichen gar nicht beantragen

Fazit: Im alltäglichen Sprachgebrauch meinen die meisten Menschen mit "Überführungskennzeichen" das Kurzzeitkennzeichen für Deutschland.

Welche Alternativen gibt es zum Kurzzeitkennzeichen?

Eine Alternative zum Kurzzeitkennzeichen ist der Transport des Fahrzeugs auf einem Anhänger. Dabei wird das Auto verladen und ohne eigene Zulassung bewegt. Dafür werden ein geeignetes Zugfahrzeug, eine Anhängerkupplung und eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt.

Eine weitere Möglichkeit ist der Transport durch einen Abschleppdienst oder ein Speditionsunternehmen. Das Fahrzeug wird dabei vollständig auf einem Transporter befördert und ohne eigene Straßenzulassung bewegt.

Rote Händlerkennzeichen sind ebenfalls eine Alternative, stehen jedoch ausschließlich gewerblichen Kfz-Händlern, Werkstätten oder Prüfstellen zur Verfügung und sind für Privatpersonen nicht nutzbar.

In manchen Fällen kann auch der Verkäufer oder eine beauftragte Person das Fahrzeug mit eigener Zulassung überführen, sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht.

Eine weitere Option ist die vollständige Zulassung des Fahrzeugs vor der Überführung, sodass es anschließend regulär mit normalen Kennzeichen gefahren werden kann.

Welche Arten von Kurzzeitkennzeichen gibt es?

Es gibt keine unterschiedlichen „Arten“ von Kurzzeitkennzeichen im Sinne verschiedener Klassen. Es handelt sich um eine einheitliche Kennzeichenart mit klarer Zweckbindung.

Unterschieden wird ausschließlich nach dem Verwendungszweck des Fahrzeugs:

Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands. Es ist auf maximal 5 Tage begrenzt und wird für Fahrzeuge ohne reguläre Zulassung verwendet.

Kurzzeitkennzeichen im Auslandseinsatz nur eingeschränkt möglich. Die Nutzung außerhalb Deutschlands ist nicht standardisiert und hängt von den jeweiligen nationalen Regelungen des Ziellandes ab.

Eine Abgrenzung zu anderen Kennzeichenarten besteht separat, nicht innerhalb des Kurzzeitkennzeichensystems.

Was ist der Unterschied zwischen Tageszulassung und Kurzzeitkennzeichen?

Die Tageszulassung ist eine reguläre, vollständige Fahrzeugzulassung auf eine Person oder ein Unternehmen. Das Fahrzeug erhält normale Kennzeichen und gilt rechtlich als zugelassenes Fahrzeug. Sie dient meist der Verkaufsförderung und kann danach in den regulären Betrieb übergehen.

Das Kurzzeitkennzeichen ist eine befristete Zulassung für maximal 5 Tage. Es dient ausschließlich Probe- und Überführungsfahrten eines nicht dauerhaft zugelassenen Fahrzeugs. Danach endet die Gültigkeit automatisch.

Der zentrale Unterschied liegt in der Dauer und im Zweck: Tageszulassung ist eine echte, vollwertige Zulassung im regulären System, Kurzzeitkennzeichen ist eine zeitlich stark begrenzte Sonderzulassung für kurzfristige Fahrten.

Welche Kennzeichen eignen sich zur Überführung?

Zur Überführung eines Fahrzeugs eignen sich Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und reguläre Kennzeichen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen.

Das Kurzzeitkennzeichen wird für innerdeutsche Überführungs- und Probefahrten eines nicht zugelassenen Fahrzeugs genutzt und ist auf maximal 5 Tage begrenzt.

Das Ausfuhrkennzeichen wird für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland verwendet und ist für einen längeren Zeitraum gültig.

Ein Fahrzeug mit bereits bestehender Zulassung kann mit regulären Kennzeichen überführt werden, sofern es nicht abgemeldet ist.

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